Hallo,
angenommen A ist Mitglied in einem Sportverein XY und hat die fälligen Beiträge nicht gezahlt.
Verein XY veranstaltet einen Wettbewerb, bei denen Startgelder zu zahlen und Gewinngelder zu erzielen sind. A hat sich dort angemeldet (als Mitglied von einem anderen Verein).
Darf der Verein XY nun
a) die Startgelder zum Ausgleich des offenen Postens nutzen und/oder
b) etwaige Gewinngelder mit den noch offenen Posten verrechnen?
Danke 
Und viele Grüße
Monroe