Gegenrechnen von Forderungen

Hallo,

angenommen A ist Mitglied in einem Sportverein XY und hat die fälligen Beiträge nicht gezahlt.

Verein XY veranstaltet einen Wettbewerb, bei denen Startgelder zu zahlen und Gewinngelder zu erzielen sind. A hat sich dort angemeldet (als Mitglied von einem anderen Verein).

Darf der Verein XY nun

a) die Startgelder zum Ausgleich des offenen Postens nutzen und/oder
b) etwaige Gewinngelder mit den noch offenen Posten verrechnen?

Danke :smile:

Und viele Grüße
Monroe

http://dejure.org/gesetze/BGB/387.html