Gegenseitige Beleidigung

Hallo Experten!

Angenommen eine Gruppe Jugendlicher (ca. 15 Jahre) hält sich regelmäßig auf einem öffentliche Spielplatz auf, raucht und macht vermutlich auch Lärm (Roller). Am Spielplatz ist ein Schild „…max. 12 Jahre, Rauchverbot, keine Hunde…“
Ein Anwohner (Rentner?) fühlt sich gestört, macht immer wieder Fotos, Wortgefechte etc.
Einmal schubst er einen der Jugendlichen, der ihm allerdings körperlich weit überlegen ist, woraufhin der Junge ihn vehement beleidigt (aber ohne Berührung).
Der Mann ruft bei nächster Gelegenheit die Polizei, die die Personalien des Jungen vor Ort aufnimmt. Die Beleidigungen gibt der Junge zu.
Der Mann erstattet Anzeige wegen Beleidigung, Rollerfahren ohne Helm und mutmaßlich ohne Fahrerlaubnis.

Der Staatsanwalt lässt den Burschen mit Mutter etc. bei der Polizei antreten. Der verweigert dort auf Anraten der erwachsenen Begleiter die Aussage.

Wie läuft sowas typischerweise weiter?
3 Varianten sind naheliegend:

  1. mit dem Jungen den Mann besuchen und sich entschuldigen (mit erwachsenem Zeugen oder mit Polizei?)
    Könnte aber als Schuldeingeständnis gewertet werden.

  2. Gegenanzeige erstatten wegen der Beleidigungen des Mannes („fettes Nilpferd“ etc…); jugendliche Zeugen sind vorhanden.
    Trägt sicher nicht zur Deeskalation bei.

  3. Abwarten, ob der Staatsanwalt nicht das Verfahren (?) einstellt.
    Ist das überhaupt denkbar?

  4. ??? gibts noch was ???

Was meint ihr?

  • Kann eine Beleidigung was kosten, wenn beide Seiten beleidigen?
  • Was ist die Aussage der anderen Jugendlichen ggf. „wert“?

Danke und Grüße!
Timsy

Gibts ne ‚Beleidigungsbilanz‘ ??
Mein Text war evtl. zu langatmig
:smile:

Also in Kurzform:

Wird eine Entschuldigung als Schuldeingeständnis gewertet?
(in dem Sinne, dass der andere dann wohl unschuldig ist?)

Kann eine Beleidigung etwas „kosten“ (Strafe, OWi, Sozialdienst…), wenn sich beide Seiten im Wortgefecht beleidigen?
Wird dann ne „Bilanz“ gemacht oder so??

Danke und Grüße!
Timsy

Hallo,

da bisher ja noch niemand geantwortet hat. Also: Ich gehe davon aus, das der Rentner nicht der einzige ist, der den Jugendlichen dabei schon gesehen hat, oder? Also in seinem Fall Zeugen zu finden, die die Fahrerei mit dem Roller auf dem Spielplatz gesehen haben, wird er im Zweifelsfall finden. Laut Text gehe ich davon aus, dass es sich hier um Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt, und das ohne Helm.

Gut was würde ich machen: Zuerst einmal umgehend diese Sache einstellen. Wenn der Betroffene fahren will, bitte nachdem er seinen Führerschein hat und mit Helm. Und dann würde ich persönlich mit einer guten Flasche Wein hingehen und mich entschuldigen. Ob das dann allerdings gegenüber der Polizei was bringt, sei dahingestellt. Wenn die nämlich in der Nachbarschaft auch andere befragt …

Bei uns in der Nachbarschaft würde übrigens ein Feldweg zu Fahrübungen von Jugendlichen genutzt. Allesamt ohne Fahrerlaubnis. Der Halter hat es immer wieder zugelassen, das Ende vom Lied, er hatte seine Fahrerlaubnis weg und sein Minimotorrad (keine Ahnung wie man das nennt, so ein Motorrad in Miniform halt) wurde beschlagnahmt. Das Problem der Jugendlichen: 1. der Lärm, 2. Beleidigungen 3. es hat dabei mal einen Polizisten erwischt und der fand das gar nicht mehr witzig. Zeugen für die Vorfälle hier, rund 20 Personen.

Grüße Ute

Typus ‚Maschendrahtzaun‘
Hallo Ute!
Dankeschön!

Also: Ich gehe
davon aus, das der Rentner nicht der einzige ist, der den
Jugendlichen dabei schon gesehen hat, oder? Also in seinem
Fall Zeugen zu finden, die die Fahrerei mit dem Roller auf dem
Spielplatz gesehen haben, wird er im Zweifelsfall finden. Laut
Text gehe ich davon aus, dass es sich hier um Fahren ohne
Fahrerlaubnis handelt, und das ohne Helm.

Soweit ich weiß, ist der Rentner einer aus der Kategorie „Maschendrahtzaun“, der im Streit mit allen Nachbarn ist.
Bin aber nicht ganz sicher.
Alle mir bekannten Zeugen sind die Freunde des Jungen - aber du hast recht, man weiß ja nie…

Gut was würde ich machen: Zuerst einmal umgehend diese Sache
einstellen. Wenn der Betroffene fahren will, bitte nachdem er
seinen Führerschein hat und mit Helm.

Richtig. Ist schon erledigt :smile:

Und dann würde ich
persönlich mit einer guten Flasche Wein hingehen und mich
entschuldigen. Ob das dann allerdings gegenüber der Polizei
was bringt, sei dahingestellt.

Das würde ich schon deshalb gerne tun, weil der Junge lernen soll, sich zu benehmen, auch wenn er provoziert wurde.
ABER: die Befürchtung ist halt, dass es rechtlich als einseitige Schuldanerkennung gewertet werden könnte. Also lieber nicht!?!?

Grüße!

Timsy