Gegenseitige Überlassung von Eigentumswohnungen

Angenommen, zwei Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung vereinbaren, die Wohnungen auf unbestimmte Zeit zu tauschen. Die Wertdifferenz wird durch eine Mietzahlung ausgeglichen.

Wie sieht das aus

  1. mietrechtlich?
    In gewissem Sinne ist jeder Mieter des anderen und müsste damit auch Kündigungsschutz genießen. Lässt es sich wirksam vereinbaren, dass der Vertrag nur insgesamt gekündigt werden kann? Wenn ja, ist dann die Schlussfolgerung berechtigt, dass ein berechtigtes Interesse i.S.v. §573 auch dann vorliegt, wenn der Kündigende Bedarf hat, an einen dritten Ort zu ziehen?

  2. steuerrechtlich?
    Muss nur die Differenzmiete versteuert werden oder wird für die gegenseitige Überlassung eine fiktive Miete angesetzt?

Hallo

Angenommen, zwei Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung vereinbaren, die Wohnungen auf unbestimmte Zeit zu tauschen. Die Wertdifferenz wird durch eine Mietzahlung ausgeglichen.

Wie sieht das aus

  1. mietrechtlich?
    In gewissem Sinne ist jeder Mieter des anderen und müsste damit auch Kündigungsschutz genießen. Lässt es sich wirksam vereinbaren, dass der Vertrag nur insgesamt gekündigt werden kann?

Wenn einer als Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigt, kann der andere doch auch Eigenbedarf an seiner Wohnung anmelden. Die Fristen müssten ja ziemlich gleich sein.

Wenn einer als Mieter den Mietvertrag kündigt und ganz woanders hinzieht, dann kann der andere ja auch als Mieter seinen Mietvertrag kündigen und wieder in seine eigene Wohnung ziehen, oder sich einen anderen Mieter suchen.

Dass man da plötzlich ganz ohne Wohnung oder mit zwei Wohnungen dasteht, das kann meiner Meinung nach nicht passieren, weil ja beide die gleichen Kündigungsfristen haben. Man muss nur auch sofort kündigen, sobald der andere gekündigt hat.

Allerdings kann das natürlich in einem ganz und gar unpassenden Moment passieren.

  1. steuerrechtlich?
    Muss nur die Differenzmiete versteuert werden oder wird für die gegenseitige Überlassung eine fiktive Miete angesetzt?

Wenn da eine fiktive Mieteinnahme angesetzt wird, dann würde ich aber die fiktive Miete, die ich selber bezahlen müsste, als Unkosten absetzen. Schließlich kann ich meine Wohnung ja nicht vermieten, wenn ich mir nicht eine andere Wohnung miete. - Das ist aber nur eine Idee, von der praktischen Handhabung bezüglich steuerlicher Behandlung von Mieteinnahmen habe ich keine Ahnung.

Viele Grüße