Gegenseitiger Hauskauf

Meine Eltern besitzen ein Reihenhaus mit ca. 140 qm Wohnfläche und einem Garten. Ich bin seit 2 Jahren verheiratet und wohne mit meiner Frau in einer kleinen 53 qm-Wohnung in einem Hochhaus.

Ich plane, auch hinsichtlich Familienplanung, in diesem Hochhaus eine größere Wohnung (ca. 100-120 qm) zu kaufen und meine kleine Wohnung zu verkaufen.

Mein Vater ist 64 Jahre alt und ihm geht es gesundheitlich nicht mehr so gut. Treppen geht er nur sehr ungern, im seinem Reihenhaus hat er aber genug davon.

Meine Idee war folgende:
Wenn schon für meine Frau und mich eine neue, größere Wohnung, warum ziehen wir dann nicht gleich ins Reihenhaus ein und meine Eltern bekommen die flächenmäßig etwa gleich große Wohnung im Hochhaus, wo alles auf einer Ebene ist.

Wie regele ich aber in so einem Fall das rechtliche?
Soll ich die Wohnung im Hochhaus kaufen, wir ziehen ins Reihenhaus ein und meine Eltern ins Hochhaus und wir vermieten uns gegenseitig die Wohnung/das Haus?
Sollen wir die Wohnung das Haus uns gegenseitig verkaufen? Wenn ja, kann/darf man das auch so gestalten, dass es preislich gleich ist, obwohl die Wohnung und das Haus unterschiedliche Werte haben?
Dürfen wir uns evtl. auch gegenseitig das Haus/die Wohnung schenken?
Wer weiß, wie ich hierzu allgemeine Informationen erhalten kann.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo erstmal,

Meine Idee war folgende:
Wenn schon für meine Frau und mich eine neue, größere Wohnung,
warum ziehen wir dann nicht gleich ins Reihenhaus ein und
meine Eltern bekommen die flächenmäßig etwa gleich große
Wohnung im Hochhaus, wo alles auf einer Ebene ist.

Wie regele ich aber in so einem Fall das rechtliche?

Kein Problem. Ein Notar setzt einen entsprechenden Tauschvertrag auf, bei dem ohne weiteren Wertausgleich die Wohnungen gegeneinander getauscht werden. Dann noch die entsprechenden Anträge an das Grundbuchamt und fertig ist die Laube. Da zwischen Eltern und Kindern keine Grunderwerbssteuer anfallen würde, hat man hier nichts zu befürchten, und der tatsächliche Wertunterschied könnte maximal dazu führen, dass die begünstigte Seite eine Schenkungssteuererklärung abgeben müsste, und daran denken sollte hierbei den Freibetrag nicht zu überschreiten, und diesen Betrag auch bei Schenkungen in den nächsten zehn Jahren zu berücksichtigen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Soll ich die Wohnung im Hochhaus kaufen, wir ziehen ins
Reihenhaus ein und meine Eltern ins Hochhaus und wir vermieten
uns gegenseitig die Wohnung/das Haus?

Mein Vorredner hat sich ja bereits zum Tausch der Wohnung geaeussert.
Eine gegenseitige Vermietung ist auch moeglich. Hierbei ist darauf zu achten, dass die beiden Parteien eine angemessene Miete zahlen und das Geld auch wirklich Monat fuer Monat auf den entsprechenden Konten eingeht. Hieraus koennen Steuervorteile (oder -nachteile) resultieren, da alle Kosten (Zinsen, Verwaltung etc.) den Einnahmen gegenuebergestellt werden koennen.

Gruss,
Alfred

Wie regele ich aber in so einem Fall das rechtliche?

Mit eigenen Ideen Ein Notar.

Vorher aber unbedingt mit mindestens einem Steuerberater sprechen!!!

Und davor vielleicht schon mal entsprechende Frage(n) mit etwas genaueren Zahlen (Ungefähre Preise, Höhe der Darlehen) in’s Steuerforum stellen.
Dort aber nicht mit „ich“, sondern allgemein formulieren!

Gruß JoKu

Umsetzung folgt sogleich:

Man kann sagen, dass das Haus meiner Eltern einen Wert von ca. 230 bis 250.000,00 EUR hat, die Wohnung, die künftig gekauft werden soll, aber nur einen Wert von ca. 130 bis 150.000,00 EUR haben wird.

Da das nicht alles BAR geht, wird der Kredit über ca. 80 bis 100.000,00 EUR laufen.

Danke schon mal für die Infos bisher.
Karsten

Umsetzung folgt sogleich:

naja, ich schrieb:

in’s Steuerforum stellen.
Dort aber nicht mit „ich“, sondern allgemein formulieren!

Jochen