Gegenseitiger Kindesunterhalt

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin neu in diesem Forum und hoffe, ich mache alles richtig. Es wäre schön, wenn Du mir schnell antworten könntst.
Ich bin geschieden. Ein Kind lebt bei mir, eines bei meinem ExMann. Da ich bis vor kurzem arbeitslos war, hat mein Mann für meinen Sohn, der bei mir lebt Unterhalt bezahlt, ich keinen für das andere Kind. Jetzt habe ich wieder eine Anstellung. Mein ExMann ist wieder verheiratet und verdient ca 2.000,-€ netto. Ich bin mit meinem Sohn alleine und habe etwa 1.300,-€ netto. Wie ist das jetzt mit dem Unterhalt? Wird das einfach aufgehoben oder verrechnet. Aus der Düsseldorfer Tabelle werde ich nicht schlau, was diese Frage betrifft.
Es ist auf jeden Fall so, dass einmal ein Anwalt zu mir sagte, ich solle nicht auf den Unterhalt ganz verzichten, weil es ja sein könne, dass er mehr verdient. Ich hoffe, Du kannst mir dazu etwas sagen.
Vielen Dank, Susanne

Hallo,
es ist das Problem der" geteilten" Kinder.
Jeder Elternteil leistet für das Kind das bei ihm wohnt den Betreuungs- und den Barunterhalt.Damit entsteht keine Überkreuzzahlung.
Ein Verzicht auf Unterhalt ist es nicht, nur eine glatte Regelung.
Da keine Angaben zum Alter der Kinder bekannt sind, auch nicht ob die 2.Ehefreu eigenes Einkommen erwirtschaftet, kann keine Berechnung gemacht werden.
Vom Einkommen her sind jedoch beide Elternteile -unter Berücksichtigung der Selbstbehalte- Barunterhalt zu zahlen.

Mit Gruß

Hallo,

nein, der Unterhalt wird nicht einfach aufgehoben. Kindesunterhalt ist ein Anspruch des jeweiligen Kindes.

Vater guckt in die Düsseldorfer Tabelle und zahlt Unterhalt nach der Höhe seines Einkommens und dem Alter des bei der Kindesmutter lebenden Kindes an die Mutter.

Mutter guckt in die Düsseldorfer Tabelle und zahlt Unterhalt nach der Höhe ihres Einkommens und dem Alter des bei dem Vater lebenden Kindes an den Vater.

Bei unterschiedlichen Einkommen, kommen da unterschiedliche Zahlbeträge heraus.

Gruß