… anzutreten. Die Erblasserin und der Erbe hatten sich gegenseitig als Erben eingesetzt, sie waren nicht Verheiratet, habe seit über 50 Jahre zusammen gelebt.
Nach dem Tod der Erblasserin vor 19 Monate hat der Erbe sein Erbe nicht angetreten, weil der Erbe dem Erblassgericht nicht mitgeteilt hat, dass ein Testament existiert.
Nachdem nun auch der Erbe vor 4 Wochen verstorben ist und die Tochter das Testament gefunden hat, diese allein Erbe ist, will diese nun auch das Erbe der Erblasserin antreten.
Welche Voraussetzungen sieht hier das Erbschaftsrecht vor ?
Ist das Testament überhaupt noch rechtsgültig ?
Welchen Fristen sind dabei zu beachten ?
Was wurde versäumt ?
Gibt es womöglich unseriöse Anwälte die solch ein Denken der Tochter stützen ?
Auf eine Zeitnahe Antwort freue ich mich.
Lieben Gruß
Jasmin Petersen