Gegenseitiges vermieten

Guten Tag, nehmen wir an ein Ehepaar möchte zusammen ein Haus bauen, oben wohnen, unten Geschäft für den selbständigen Ehepartner. Können sich die Eheleute das Haus gegenseitig vermieten? Also der eine vermietet dem anderen die „Wohnung“ der andere dem anderen Ehepartner den „Geschäftsteil“?

Können sich die Eheleute das Haus gegenseitig

vermieten? Also der eine vermietet dem anderen die „Wohnung“
der andere dem anderen Ehepartner den „Geschäftsteil“?

Hi,

klar geht das vermieten. Warum auch nicht?

Aber, die Frage geht ja wahrscheinlich in Richtung der steuerlichen Handhabung, oder?
Dann wird m.E. ein steuerlicher Gestaltungsmißbrauch durch das FA unterstellt.

Es gab schon eindeutige Urteile, in dem 2 unabhängige Parteien eine Überkreuzvermietung von jeweils einem 1-Familienhaus aberkannt bekommen haben.

Nur den Geschäftsanteil zu vermieten (steuerlich) solle aber kein Problem sein.

Hier kann nur ein Steuerexperte die mögliche Umsetzung prüfen und Tipps geben.

Grüße

Also auch Vermietung von Wohnungen an den Ehepartner ist durchaus steuerrechtlich möglich, nur darfst dann nicht mehr bei deinem Ehepartner in der von die vermieteten Wohnung wohnen, da es dann ja selbstgenutzter Wohnraum ist.
Ich habe aber irgendwo gelesen, dass eine Frau ein Appartment am Arbeitsort des Mannes gekauft und an dem Mann vermietet hat.
Alles natürlich mit Verträgen wie unter fremden und auch entsprechnder Miethöhe.
Er hatte dann doppelte Haushaltsführung und sie Einkünfte aus Vermietung Verpachtung.

gehen tut so was, aber das FA wird da Gestalltungsmissbrauch riechen und entsprechend nachforschen.

In dem Fall 1 Haus oben Wohnen unten arbeiten, wird es 100% nicht klappen, dafür gibt es einfach keine Argumentation.
Aber wenn einer ein Haus baut und teile davon an das Geschäft des PArtners vermietet, das sollte gehen.