Gegenstände ausserhalb der Wohnung

angenommen in einem Wohnhaus mit 6 Parteien darf eine Partei eine Hausaussenwand als Brennholzlager ( aufgeschichtet ca 1 m hoch und ca 5 m lang) nutzen. Der Sohn der VM stellt dort eine Holzliege , Planschbecken und Kinderfahrzeuge ab, ein anderer Mieter stellt dort seinen Grill und eine Oscartonne für Hasenstreu ab. Nun stört sich der Sohn der VM ( spielt sich eh als Chef des Hauses auf ) an der Oscartonne, die fest verschlossen ist und stellt diese immer wieder auf die Terasse der Mieterin , die aber alle anderen Gegenstände direkt vor ihrem Schlaf-und Küchenfenster hinnehmen muss. Kann von der Mieterin verlangt werden, dass sie ihre Oscartonne von der Wand entfernt, aber die anderen alle Gegenstände dort belassen dürfen? ( die Wand ist eh verschandelt durch Holzschichten, Pool und Spielfahrzeuge.)

Ich halte das Begehren, dass die Mieterin ihr Zeug auf der eigenen Terrasse lagern soll nicht wirklich für abwegig. Bei einer Tonne Hasenscheiße schon gar nicht.

vnA

1.die Tonne ist fest verschlossen ( drehdeckel)
2. die Hauswand, die von allen benutzt wird, ist die Aussenwand der Mieterinwohnung, und nur die könnte es stören wenn Gerüche entweichen sollten ( was aber nicht so ist), die Tonne steht direkt neben der Terasse der Mieterin
3. der Sohn der VM ist nicht der Vermieter

Hallo Marion

Ich glaube, dass hier ein sachliches Gespräch vor Ort mit dem Vermieter und seinem Sohn die Lösung bringen sollte.
In diesem Gespräch kann der Sohn seine Gründe darlegen, die Mieterin kann ihre bringen.
Der VM hat an Ort und Stelle zu entscheiden, was gemacht wird, dabei soll Gleichbehandlung gewahrt werden.

Gruß
Rochus

Hallo.

Nur weil ein anderer Mieter die Genehmigung hat und der Sohn des Vermieters ebenfalls dort Gegenstände abstellt, heisst das nicht, dass alle Mieter die Erlaubnis haben. Es handelt sich um eine Fläche, die nicht zur Mietsache gehört. Gegenstände die dort ohne Genehmigung abgestellt werden, müssen daher auf Wunsch des Vermieters entfernt werden.

  1. der Sohn der VM ist nicht der Vermieter

Stimmt. Aber ich könnte mir vorstellen, dass er irgendwie eine bessere Verhandlungsposition haben könnte. Wie komme ich nur darauf? *grübel*

vnA

1 „Gefällt mir“

Der VM hat an Ort und Stelle zu entscheiden, was gemacht wird,
dabei soll Gleichbehandlung gewahrt werden.

Echt? da hast du sicherlich eine Fundstelle für deine Meinung, so dass wir alle das auch nachvollziehen können.

vnA

3 „Gefällt mir“

Hi,

auch wenn es der eigenen Meinung wiederspricht, kann eine richtige Antwort in die richtige Richtung lenken.

Unabhängig von diesen Argumenten:

…hat der M nur den Wohnraum (ohne Außenwand!), bzw. das was da im Mietvertrag steht, gemietet und sonst gar nichts! Alles darüberhinausgehende wäre eine extra Vereinbarung mit dem VM.
Dies kann jeder anstreben und auch Erfolg beim VM haben. Der Erfolg, sprich der VM entspricht dem Wunsch eines M
(auf Zeit oder auf Dauer, auf jeden Fall beliebig rücknehmbar),
ist aber - nicht - immer gegeben.
Auch weil der VM seine M - nicht - alle gleich behandeln möchte (insbesondere bei Familienmitgliedern üblich aber nicht notwendig).
Das fängt bei der Miethöhe an und hört bei Zusatz-Genehmigungen auch nicht auf.

Es könnte auch damit zusammenhängen, das eben die Mietermenschen auch nicht alle gleich (zB. sympatisch) sind…

Es wäre beim Sohn sowieso fraglich, ob der wirklich ein (gleicher?) M ist.

Woher sich das Märchen hält, das alle Menschen gleich zu behandeln sind, oder gar gleich wären, ist unergründlich.
Fakt ist, die Menschen sind das Gegenteil, nämlich Individuell. Selbst der Gesetzgeber hier behauptet nur, dass die Menschen - nur vor dem Gesetz - gleich behandelt werden sollen, sonst nirgendwo!
Die Gleichmacherei wäre ein anderes politisches System.

War dies deutlich genug?

vlg MC