Hallo w-w-w’s,
angenommen ein Kaufinteressent eines Hauses entscheidet sich zum Kauf und der Verkäufer lässt ohne Aufpreis die im Haus befindlichen Beleuchtungen (teure Halogenspots durch Drähte verspannt und indirekte Wandbeleuchtung. Gesamt ca. 3500€) und Innenjalousien (viel Verglasung ca. 2000 €) im Haus.
Ebenso verhält es sich mit der Küche, Wert ca. 10.000 €, es handelt sich um keine Maßanfertigung, lediglich die Granitarbeitsplatte wurde passend zugeschnitten. Kann ohne viel Aufwand in jedes Haus gestellt werden.
Können diese Beträge aus dem Kaufvertrag herausgerechnet werden?
Bei der Küche bin ich mir ziemlich sicher, daß diese nicht in dem Kaufpreis enthalten sein muß, wie verhält es sich mit der Beleuchtung und den Jalousien?
Oder kommt eine zusätzliche Abstandszahlung o. ä. für Hauseinrichtung in Betracht?
Grüße,
Daniel
Können diese Beträge aus dem Kaufvertrag herausgerechnet
werden?
Ja.
Oder kommt eine zusätzliche Abstandszahlung o. ä. für
Hauseinrichtung in Betracht?
Auch das ist möglich.
Es kommt darauf an, was Du erreichen willst. Willst Du die Grunderwerbssteuer und die Notarkosten gering halten, rechne alles raus und mach einen zweiten Kaufvertrag über diese Dinge (ohne Notar).
Wenn Du mit wenig Eigengeld finanzierst, wäre es vielleicht günstiger, eine Summe in den Kaufvertrag zu schreiben.
Wenn Du mit wenig Eigengeld finanzierst, wäre es vielleicht
günstiger, eine Summe in den Kaufvertrag zu schreiben.
Das verstehe ich nicht ganz… wie ist das gemeint?
Die Summe v. Beleucht., Jalou. und Küche sollte im Notarkaufvertrag auftauchen?
Oder ist damit der nicht-notarielle Vertag gemeint?
Grüße
Daniel
Nochmal gefragt: Was willst Du erreichen, warum willst du rausrechnen ?
Nochmal gefragt: Was willst Du erreichen, warum willst du
rausrechnen ?
Damit der Käufer niedrigere Grunderwerbskosten hat.
Ich denke, der Betrag sollte nur noch auf dem nicht-notariellen Kaufvertrag auftauchen , wenn ich es richtig verstanden habe.
Grüße
Daniel
Der Schlauch war schuld…!
Quatsch… jetzt hats gefunkt!
Wenn man wenig Eigenkapital hat, sollte es im Notarvertrag auftauchen, damit man den Betrag mitfinanzieren kann.
Kann man es sich leisten -extra Vertrag und bar an den Eigentümer…
Da stand ich etwas auf dem Schlauch… jetzt läuft es wieder!
So war’s gemeint, hoffe ich… ;o)
Grüße,
Daniel
guten tag,
es ist von der rechtlichen seite notwendig dies in den vertrag aufzunehmen, da unrichtige kaufpreisangaben zur nichtigkeit des vertrages führen. um die grunderwerbsteuer zu minimieren, setzt man einen realistischen betrag für das mitverkaufte zubehör an. für diesen betrag darf das finanzamt dann keine grunderwerbsteuer verlangen, der notar aber beurkundungsgebühren.
MfG
Thilo Rose
http://www.hausundharmonie.de
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guten tag,
es ist von der rechtlichen seite notwendig dies in den vertrag
aufzunehmen
-Gibt es dazu nähere Informationen bzw. wo kann ich darüber etwas finden?-
, da unrichtige kaufpreisangaben zur nichtigkeit
des vertrages führen. um die grunderwerbsteuer zu minimieren,
setzt man einen realistischen betrag für das mitverkaufte
zubehör an. für diesen betrag darf das finanzamt dann keine
grunderwerbsteuer verlangen, der notar aber
Danke
D.
Informationen sind nachzulesen im BGB § 311 b
§ 311 b Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass
(1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen.
am besten den beurkundenden notar zu der sache befragen. das finanzamt wertet unrichtige kaufpreisangaben dann übrigens als steuerhinterziehung.
grüße
Thilo Rose
http://www.hausundharmonie.de
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