Gegenstände in der Wohnung

Nehmen wir mal den fiktiven Fall an, dass man in einer Wohnung nach Rücksprache mit dem VM folgende Gegenstände verlegt hat, zum einen Klicklaminat, eine Satelitenschüssel, eine wieder herausnehmbare Duschkabine, eine Schaukel, neue Terassenplatten lose verlegt…bei Auszug waren die Nachmieter bereit diese Gegenstände gegen Zahlung einer kleinen Summe zu übernehmen. Mal angenommen, der Mietvertrag wird nun von den Nachmietern nicht erfüllt, sie wollen plötzlich nicht mehr einziehen…und wollen natürlich die Gegenstände nicht mehr haben. Es besteht aber ein Vertrag.
Bei Wohnungsübergabe wird daher mit dem VM vereinbart, dass der VM versucht neue NM zu finden die ggf. ein Teil der Sachen oder alles gegen Zahlung zu übernehmen. Mal weiter angenommen, dies wird auch schriftlich so festgehalten.
Ist es möglich, dass der VM plötzlich einfach die Sachen beschlagnahmt und sagt, die Sachen seien mit dem Haus verbunden und gehen automatisch wegen der Zubehöreigenschaft auf den Eigentümer über! Alle Sachen können ohne irgendetwas an dem Gebäude zu beschädigen rausgenommen werden…rein theoretisch geht das doch nicht, oder?

Ist es möglich, dass der VM plötzlich einfach die Sachen
beschlagnahmt und sagt, die Sachen seien mit dem Haus
verbunden und gehen automatisch wegen der Zubehöreigenschaft
auf den Eigentümer über! Alle Sachen können ohne irgendetwas
an dem Gebäude zu beschädigen rausgenommen werden…rein
theoretisch geht das doch nicht, oder?

Meine Tapeten sind auch mit dem Haus verbunden, trotzdem habe ich noch keinen VM gehabt, der gerne Tapeten oder farbige Wände übernimmt.

Gruß,
-Efchen

Hallo,

der VM hat hier doch vereinbart, dass er einen Nachmieter sucht und mit diesem klärt, ob er einen Teil oder alles übernimmt. Er kann sich nicht gegen den eigenen Vertrag wenden. Er müßte zumindest den Vormieter informieren, dass kein Nachmieter die Einbauten übernimmt und anbieten, selbst die Entschädigung zu übernehmen oder dem Mieter es offen lassen, ob er die Gegenstände entfernt.

Gegen den abgesprungenen Nachmieter bestehen keine Ansprrche, da sie die Wohnung nicht angemietet haben.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

also den ersten Teil kann ich schon nachvollziehen, man kann theoretisch nicht einen schriftlichen Vertrag machen und dann die Dinge einfach beschlagnahmen.

Aber das zweite, also mal angenommen es existiert ein gültiger unterschriebener Mietvertrag mit den ersten Nachmietern, ob die nun so einfach von Ihrem Vertrag zurücktreten können, ist rechtlich noch nicht geklärt. Nehmen wir mal an es existiert ein 2. Vertrag über die Übernahme der Gegenstände, der nicht explizit an das zustande kommen bzw. an den Einzug geknüpft ist. Dann verstehe ich nicht wieso dieser 2. Vertrag einfach nichtig ist, nur weil sich ggf. Leute überlegen wegen Trennung oder weiß der Herrgott Ihren Mietvertrag nicht zu erfüllen. Rein theoretisch hätte doch damit der Vormieter nix mehr am HUt??? Vertrag ist Vertrag Oder verstehe ich da was falsch?

Hallo,

der VM hat hier doch vereinbart, dass er einen Nachmieter
sucht und mit diesem klärt, ob er einen Teil oder alles
übernimmt. Er kann sich nicht gegen den eigenen Vertrag
wenden. Er müßte zumindest den Vormieter informieren, dass
kein Nachmieter die Einbauten übernimmt und anbieten, selbst
die Entschädigung zu übernehmen oder dem Mieter es offen
lassen, ob er die Gegenstände entfernt.

Gegen den abgesprungenen Nachmieter bestehen keine Ansprrche,
da sie die Wohnung nicht angemietet haben.

Gruss Günter

Hallo,

ich freue mich immer wieder, wenn eine Frage gestellt wird, nach der Antwort wird der Ausgangstext korrigiert. Wenn über das Mietverhältnis noch gestritten wird - also ob es vom Nachmieter anzutreten ist - kann für den ausgezogenen Mieter dies positiv enden.

Allerdings beweist die Praxis auch, dass oft Verträge abgeschlossen werden, aber vor dem schriftlichen Vertrag sich beide Seite einig sind, dass die Vereinbarung deshalb getroffen wird, weil das Mietverhältnis begonen wird. Hier wird man notfalls also nicht den Text alleine, sondern auch das zuvor gesprochene Wort berücksichtigen müssen.

Velleicht sieht das jemand aus anderer Sicht.

Gruss Günter

also den ersten Teil kann ich schon nachvollziehen, man kann
theoretisch nicht einen schriftlichen Vertrag machen und dann
die Dinge einfach beschlagnahmen.

Aber das zweite, also mal angenommen es existiert ein gültiger
unterschriebener Mietvertrag mit den ersten Nachmietern, ob
die nun so einfach von Ihrem Vertrag zurücktreten können, ist
rechtlich noch nicht geklärt. Nehmen wir mal an es existiert
ein 2. Vertrag über die Übernahme der Gegenstände, der nicht
explizit an das zustande kommen bzw. an den Einzug geknüpft
ist. Dann verstehe ich nicht wieso dieser 2. Vertrag einfach
nichtig ist, nur weil sich ggf. Leute überlegen wegen Trennung
oder weiß der Herrgott Ihren Mietvertrag nicht zu erfüllen.
Rein theoretisch hätte doch damit der Vormieter nix mehr am
HUt??? Vertrag ist Vertrag Oder verstehe ich da was falsch?

Hallo,

der VM hat hier doch vereinbart, dass er einen Nachmieter
sucht und mit diesem klärt, ob er einen Teil oder alles
übernimmt. Er kann sich nicht gegen den eigenen Vertrag
wenden. Er müßte zumindest den Vormieter informieren, dass
kein Nachmieter die Einbauten übernimmt und anbieten, selbst
die Entschädigung zu übernehmen oder dem Mieter es offen
lassen, ob er die Gegenstände entfernt.

Gegen den abgesprungenen Nachmieter bestehen keine Ansprrche,
da sie die Wohnung nicht angemietet haben.

Gruss Günter