Gegenstände versteigern die einem nicht gehören ?

habe bei Ebay bei einer Auktion mitgeboten.
Unten stehend haben einige Bieter Fragen gestellt.
In einer Antwort vom Verkäufer stellte sich dann heraus, das der Gegenstand nicht ihm gehört. Und das evtl. der wahre Eigentümer Besitzansprüche geltend machen will, wenn er aus dem Knast kommt.

Darf der User bei Ebay den Gegenstand verkaufen ?
Er gehört ihm ja eigentlich nicht.

Gesetzlich darf keiner Sachen weitergeben oder veräußern die Ihm nicht gehören. Beim wissentlichen Kauf macht sich der Käufer ebenso strafbar wie der Verkäufer. Etwas anders verhält es sich z.B. wenn der Eigentümer noch Schulden beim Verkäufer hatte. Dann kann das Besitzrecht infolge der Schulden übergehen, aber dieses sollte auf alle Fälle voher schriftlich festgehalten sein. Also auf alle Fälle nichts kaufen, was dem Verkäufer nicht gehört. Sollte der Typ das öfter versuchen oder Du warst der Kaufer des Artikels, melde den Verkäufer bei Ebay (denn es verstößt gegen die Richtlinien und er wird bei Ebay gesperrt).

Schwarzes Schaf

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Hallo, danke für Deine Anfrage, aber ich bin kein ebay-Experte, würde aber aus dem Bauchgefühl sagen: nein, dass darf er nicht. Aber wie gesagt, ich kenn mich bei diese Rechtslage nicht aus.
Andere Schreiber sind das mit Sicherheit besser informiert.
Gruß

Hallo, also ich bin mir ziemlich sicher, dass er diese Sachen NICHT verkaufen darf! Viele Grüße

Hallo Peter,

man darf auf keinen Fall den Gegenstand verkaufen, wenn der Besitzer dies nicht möchte,oder gar nicht gefragt worden ist.Der Besitzer hat dann die Möglichkeit einen Strafantrag wegen Diebstahls zu tätigen. gesetzt den Fall der Besitzer möchte den Artikel nicht verkaufen oder ist Ihm gestohlen worden.
Falls Du diesen Artikel ersteigerst und die Polizei ect. kommen darauf, bekommst Du den Artikel abgenommen ohne Dein Geld wieder zu bekommen.
Man weiß ja das bei Ebay oft gestohlene Gegenstände wie z.b. Navi, Radio, Airbags usw. verkauft werden.
Kann Dir nur Raten, lass die Finger weg, man kann sehr großen Ärger bekommen.

Würde mich freuen wieder von Dir zu hören.

Grüße

Jana

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

habe bei Ebay bei einer Auktion mit geboten.
Unten stehend haben einige Bieter Fragen gestellt.
In einer Antwort vom Verkäufer stellte sich dann heraus, das
der Gegenstand nicht ihm gehört. Und das evtl. der wahre
Eigentümer Besitzansprüche geltend machen will, wenn er aus
dem Knast kommt.

Darf der User bei Ebay den Gegenstand verkaufen ?
Er gehört ihm ja eigentlich nicht.

Hallo Peter,

man darf auf keinen Fall den Gegenstand verkaufen, wenn der Besitzer dies nicht möchte,oder gar nicht gefragt worden ist.Der Besitzer hat dann die Möglichkeit einen Strafantrag wegen Diebstahls zu tätigen. gesetzt den Fall der Besitzer möchte den Artikel nicht verkaufen oder ist Ihm gestohlen worden.
Falls Du diesen Artikel ersteigerst und die Polizei ect. kommen darauf, bekommst Du den Artikel abgenommen ohne Dein Geld wieder zu bekommen.
Man weiß ja das bei Ebay oft gestohlene Gegenstände wie z.b. Navi, Radio, Airbags usw. verkauft werden.
Kann Dir nur Raten, lass die Finger weg, man kann sehr großen Ärger bekommen.

Würde mich freuen wieder von Dir zu hören.

Grüße

Jana

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

habe bei Ebay bei einer Auktion mit geboten.
Unten stehend haben einige Bieter Fragen gestellt.
In einer Antwort vom Verkäufer stellte sich dann heraus, das
der Gegenstand nicht ihm gehört. Und das evtl. der wahre
Eigentümer Besitzansprüche geltend machen will, wenn er aus
dem Knast kommt.

Darf der User bei Ebay den Gegenstand verkaufen ?
Er gehört ihm ja eigentlich nicht.

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Hallo,

nach meinem Rechtsempfinden ist die Antwort klar:

Selbstverständlich darf ich nicht das Eigentum eines anderen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung versteigern.
Dabei spielt es wohl kaum eine Rolle, ob jemand inhaftiert ist oder aus sonstigen Gründen keinen Zugriff auf sein Eigentum hat.

mit freundlichem Gruß

bluesinnaj

Hallo Peter,
also ich würde nicht mitbieten; es sei denn, daß der Verkäufer erklärt im Auftrag und Namens des Eigentümers
diesen Gegenstand in e-bay veräußern zu können. Da hier
auch noch von Knast die Rede ist bitte, falls Sie unbedingt mitbieten wollen, sich dies schriftliche
bestätigen lassen.

Gruß Eggo

Hallo,

nach meiner Auffassung darf er die Gegenstände, ohne dem Besitzer vorher zu Fragen, nicht veräußern, es müssen die Eigentumsverhältnisse geklärt sein ansonsten macht er sich nach meiner Meinung selber Strafbar.

Da Sie die Ware ja schon ersteigert haben, bewahren Sie bitte sämtlichen Schriftverkehr auf um später den Verkäufer für den Schaden, der Ihnen ja evtl. bei Rückforderung der Ware entstehen könnte, haftbar zu machen.

Aber wie oben schon Geschrieben das ist meine Auffassung und keine Rechtsberatung von mir.

Liebe Grüße aus Kiel

M.Prior
(Geschäftsführer von 2-1deins.de)

Hallo,
tut mir leid, ich kenne mich da nicht aus. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das rechtens ist.
Gruß Pia

Hallo,
tut mir leid, ich kenne mich da nicht aus. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das rechtens ist.
Gruß Pia.