Hallo Peter,
man darf auf keinen Fall den Gegenstand verkaufen, wenn der Besitzer dies nicht möchte,oder gar nicht gefragt worden ist.Der Besitzer hat dann die Möglichkeit einen Strafantrag wegen Diebstahls zu tätigen. gesetzt den Fall der Besitzer möchte den Artikel nicht verkaufen oder ist Ihm gestohlen worden.
Falls Du diesen Artikel ersteigerst und die Polizei ect. kommen darauf, bekommst Du den Artikel abgenommen ohne Dein Geld wieder zu bekommen.
Man weiß ja das bei Ebay oft gestohlene Gegenstände wie z.b. Navi, Radio, Airbags usw. verkauft werden.
Kann Dir nur Raten, lass die Finger weg, man kann sehr großen Ärger bekommen.
Würde mich freuen wieder von Dir zu hören.
Grüße
Jana
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
habe bei Ebay bei einer Auktion mit geboten.
Unten stehend haben einige Bieter Fragen gestellt.
In einer Antwort vom Verkäufer stellte sich dann heraus, das
der Gegenstand nicht ihm gehört. Und das evtl. der wahre
Eigentümer Besitzansprüche geltend machen will, wenn er aus
dem Knast kommt.
Darf der User bei Ebay den Gegenstand verkaufen ?
Er gehört ihm ja eigentlich nicht.