Gegenstand Anfechtungsklage, sehr wichtig!

Hallo :smile:
ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Wenn ich einen Ausgangs- und einem Widerspruchsbescheid vorliegen habe, ist Gegenstand meiner Anfechtungsklage nach § 79 I Nr. 1 VwGO der Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids.

  1. Prüfe ich den Ausgangs- und den Widerspruchsbescheid auf Rechtmäßigkeit?

  2. Wenn es sich bei dem Widerspruchsbescheid nicht um eine reformatio in peius handelt prüfe ich dann nur dessen materielle Rechtmäßigkeit?

ist wirklich sehr wichtig! Vielen Dank :smile:

Schon die dritte Anfrage…
Servus,

  1. Solltest Du die FAQ:1129 beachten (Hinweisbildschirm nicht einfach wegklicken sondern lesen)

  2. Sollest Du die gleiche Frage nicht mehrfach stellen

Gruß,
Sax