Gegenstand des Sondereigentums

Hallo Guten Tag

  1. Ist die Teilungserklärung hinsichtlich des SE und GE zwingend bindend???

  2. Wärend in den meisten TE die Außentüren und Fenster dem GE zugeordnet werden, sind in dieser Anlage , die Innen- und Außentüren der im Sondereigentum stehenden Räumen, dem SE zugeordnet.

Ist ein derartiger Eintrag in die TE überhaupt zulässig und widerspricht er nicht die gängige Haltung hinsichtlich des GE.

Freundlich Grüßend
Oceano

Hallo Guten Tag

Hallo,

  1. Ist die Teilungserklärung hinsichtlich des SE und GE
    zwingend bindend???

Klares Jein. Bindend ja, solange nicht anders beschlossen und oder gegen geltendes Recht vestossend.

  1. Wärend in den meisten TE die Außentüren und Fenster dem GE
    zugeordnet werden, sind in dieser Anlage , die Innen- und
    Außentüren der im Sondereigentum stehenden Räumen, dem SE
    zugeordnet.

Kann man so und so handhaben. Ich habe Gemeinschaften in denen es Sonder- und welche wo es Gemeinschaftseigentum ist.
Das kann frei beschlossen bzw. in der Teilungserklärung festgelegt werden. Man kann auch diese Zuordnung durch einen mehrheiltichen Beschluss auf der Eigentümerversammlung ändern.

Ist ein derartiger Eintrag in die TE überhaupt zulässig und
widerspricht er nicht die gängige Haltung hinsichtlich des GE.

Nein.

Freundlich Grüßend
Oceano

Grüße