Gegenstand des täglichen Gebrauchs

Hallo Experten,

Eine Waffe, die vortäuscht, ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs zu sein (also z.B. Messer im Kugelschreiber) ist bekanntlich ein verbotener Gegenstand.

Wenn ich aber eine Waffe in einer Waffe verstecken würde, also z.B. eine Klinge in einem Schlagstock, wäre das dann auch ein Verbotener Gegenstand? Ein Schlagstock ist ja kein so alltäglicher Gegenstand, oder?

DiFa

Hallo,

die von dir genannte Regel lautet genau so:

Anlage 2, Punk 1.3.1 des WaffG:
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;

Ein Messer ist nicht zwingend auch eine Hieb- oder Stoßwaffe.
Die von dir genannte Variante des kleinen Messers im Kugelschreiber ist NICHT verboten!

Hier die Feststllung des BKA dazu (Download eines PDF vom BKA nach Anklicken):
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/050203FbZ30Kugelschreibermesser.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Wenn du aber eine Klinge, mit der man kraftvoll zustoßen kannst, „tarnst“, hast du einen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Die Waffe versteckt man ja damit sie nicht gefunden wird bzw. dass man sie nicht auf den ersten Blick sieht.
Welchen Sinn soll es also haben eine Waffe in einer anderen zu verstecken?
Der Schlagstock an sich ist ja schon verboten daher ist es dann ja egal ob darin noch eine Waffe ist oder nicht. Man wird sie einem also abnehmen. Und bei der Verteidigung weiß ein Angreifer ja schon, dass man eine Waffe hat, welche ist dann halt nicht sichtbar.