Gegenstand gefunden, was nun?

Hallo!

Es wurde auf einer Großveranstaltung ein höherwertiges Handy gefunden. Im Handy befindet sich keine Simkarte. Der Finder hat das Handy mit nach Hause genommen und von dort die Polizeiwache des Fundortes angerufen und nachgefragt, ob dort eine Verlustanzeige vorliegt. Dies war nicht der Fall. Auf Nachfrage teilte man dem Finder mit, dass das Handy im Fundbüro abgegeben werden kann/soll.

Der Fundort liegt etwa 90 Kilometer von Wohnort entfernt. Kann das Handy beim örtlichem Fundbüro abgegeben werden und wird es dort verwahrt oder an das Fundbüro des Fundortes weitergeleitet? Was passiert, wenn es niemand abholt?

Da keine Simkarte im Handy war, hat der Finder versucht, an Informationen zum Eigentümer zu kommen. Da das Handy aber eine Displaysperre hat, konnte der Finder keine Abgaben finden. Der Finder hat nach Recherche im Internet herausgefunden wie das Gerät auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden kann und hat dies gemacht, in der Hoffung, dass dann die Displaysperre beseitigt ist und er an die Informationen zum Eigentümer kommt. Dem Finder war aber nicht bekannt, dass auch alle persönlichen Daten gelöscht werden. Hat dies ggf. Konsequenzen für den Finder, dass persönliche Daten des Handys von Finder gelöscht wurden?

Danke!

Grüße
Thomas

Hallo!

Das örtliche Fundbüro ist zuständig. Da würde ein Verlierer es auch suchen oder meinst Du nicht auch ?  Man kann m.E. nur bei bundesweiten Verkehrsbetrieben, wie der DB AG oder Fluggesellschaften Fundsachen zentral erfassen und finden lassen.

Also statt Polizei das Fundbüro(über die Stadt-/Gemeindeverwaltung) am Ort der Veranstaltung anrufen und nach vorliegender Verlustanzeige fragen.

Man kann die Fundanzeige sicherlich auch aus der Ferne machen und das Handy entweder dort hinschicken oder nach Rücksprache bei sich verwahren bis Ende der Aufbewahrungsfrist. (senkt übrigens auch Kosten)
Bei Fundanzeige muss man angeben, ob man einen Finderlohn beansprucht und ob man das Handy nach Ablauf ausgehändigt bekommen will.
Es geht dann in den Besitz des Finders über wenn sich niemand meldet.

Frist ist unterschiedlich, meist 6 bis 12 Monate.

Das man Daten gelöscht hat ? Da ist m.E. nichts zu befürchten.

MfG
duck313

Hallo :smile:

Als zumindest regelmäßige Frist für den Eigentumserwerb ist mir nur das halbe Jahr bekannt.

Bzgl Haftung möchte ich noch ergänzen, dass der Finder nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

Schöne Grüße
Droitteur

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