Ein Rechtsanwalt schickt Rechnung mit Gegenstandswert €6100. Hat er das richtig berechnet?
2006 Grunderwerbsteuerbecheid €1000, ist bezahlt.
2011 neue Grunderwerbsteuerbescheid €6100, deswegen Rechtsanwalt.
Dann is den Gegenstandswert doch €6100 - €1000 = €5100, weil €5100 zugezahlt werden muss? Der Rechtsanwalt nimmt den Betrag vom zweiten Grunderwerbsteuerbescheid.
Warum nimmt der Rechtsanwalt 1.3 von die Tabelle? Einen Einspruch einlegen ist doch nicht so schwierig?