Guten Tag,
nehmen wir an, ich habe eine Anzeige bekommen, kann ich dann gegenüber dem jenigen, der mich angezeigt hat, anonym bleiben?
Beispiel:
Person X zeigt eine Person (Y) an, wegen z.B Betrug. Person X weiß aber nicht, den Namen der Person Y, weil er eine Anzeige gegen Unbekannt macht. Im Laufe der Ermittlungen bekommt die Polizei raus, wer Person Y ist. Diese Person Y bekommt nun die Anzeige (ich nehme an, diese kommt dann von der Polizei). Person X bekommt einen Brief, „…wir haben die Person gefunden, die dafür verantwortlich ist…“. Person Y wird vorgeladen. Hat Person Y nun die Möglichkeit oder gar das Recht, gegenüber Person X anonym zu bleiben und den Schaden anonym zu begleichen?
Bitte verbessert mich, wenn ich in einer meiner Äußerungen falsch liegen sollte.
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!!
Gruß
paaat2603
