Gegenüber Anzeigensteller anonym bleiben?

Guten Tag,
nehmen wir an, ich habe eine Anzeige bekommen, kann ich dann gegenüber dem jenigen, der mich angezeigt hat, anonym bleiben?

Beispiel:

Person X zeigt eine Person (Y) an, wegen z.B Betrug. Person X weiß aber nicht, den Namen der Person Y, weil er eine Anzeige gegen Unbekannt macht. Im Laufe der Ermittlungen bekommt die Polizei raus, wer Person Y ist. Diese Person Y bekommt nun die Anzeige (ich nehme an, diese kommt dann von der Polizei). Person X bekommt einen Brief, „…wir haben die Person gefunden, die dafür verantwortlich ist…“. Person Y wird vorgeladen. Hat Person Y nun die Möglichkeit oder gar das Recht, gegenüber Person X anonym zu bleiben und den Schaden anonym zu begleichen?

Bitte verbessert mich, wenn ich in einer meiner Äußerungen falsch liegen sollte.

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!!

Gruß

paaat2603

Hallo,

nein, das Recht hat er nicht. Wir bewegen uns hier im Strafverfahren, und da entscheiden Gericht und Staatsanwaltschaft wie hiermit weiter verfahren wird. Sollte es zu einem öffentlichen Termin kommen, in dem das Opfer als Zeuge geladen wird, ist spätestens hier Essig; vermutlich aber schon weit vorher.

Zudem hat das Opfer natürlich auch das Recht sich einen Anwalt zu nehmen, der dann Akteneinsicht beantragen wird, und auch darüber erfährt das Opfer dann den Namen des Täters.

Gruß vom Wiz

Danke für die Antwort! Mehr brauchte ich nicht, um meine Aufgabe für die Berufsschule erfolgreich abzuschließen :smile: