Sind die Staatsanwaltschaft, bei der eine Anzeige erstattet wurde, im Sinne eine ehrabschneidenden Behauptung „Dritte“ oder ist dies eine neutrale Stelle, die nicht zu „Dritten“ gezählt werden darf.
Das sind schon auch Menschen.
Kommt nun wiederum drauf an in welchem Fall würde ich sagen! Wenn man Dich unter vier Augen beleidigt und du das ganze bei der Polizei / Staatsanwaltschaft anzeigst, dann besteht keine Öffentlichkeitswirkung. Die Beleidigung hätte dann also weiterhin unter 4 Augen stattgefunden und man könnte nicht behaupten: „Jetzt wissen es auch andere, das ist rufschädigend!“
Das als Beispiel (wegen dem Begriff „Ehrabschneidend“ den Du gewählt hast")
In vielen Gesetzen heisst es „gegenüber Dritten“, bei einer Anzeige zählt die StA dann nciht als „Dritte“.
Just my opinion!
Sind die Staatsanwaltschaft, bei der eine Anzeige erstattet
wurde, im Sinne eine ehrabschneidenden Behauptung „Dritte“
oder ist dies eine neutrale Stelle, die nicht zu „Dritten“
gezählt werden darf.
Der Dritte ist im Zusammenhang mit dem direkten Tatbestand zu sehen. Wenn A dem B erzählt, was C für eine Sau ist, ist B Dritter.
Wäre die Staatsanwaltschaft Dritter im Sinne des Gesetzes, würde jede Beleidigung, die angezeigt wird, automatisch üble Nachrede oder Verleumndung, nur weil ein „Dritter“ wie Polizei oder Staatsanwaltschaft davon erfahren würde.
Gruß
S.J.