Hallo Axel,
Das ganze scheint aber schon weitaus mehr als 100 Jahre her zu
sein. Meine Frage „Wie lange soll das noch so weiter gehen“ ist
und bleibt also berechtigt.
Sicher ist die Frage berechtigt. Aber sie ist leicht zu beantworten:
Unser Staat hat sich auf ewige Zeit zu diesen Zahlungen verpflichtet
da er auch auf ewige Zeit das Eigentum der Kirche nicht zurückgeben
kann oder will. Der Kirche wäre eine Rückabwicklung (wenn sie denn
möglich wäre) sehr Recht - sie würde daran unzählige Milliarden
verdienen.
Wenn dir jemand Grund und Boden mit Gewalt wegnimmt, von dem
du auf unabsehbare Zeit jedes Jahr Erträge einstreichen
könntest,
Was für Erträge??? Die Kirche ist doch de jure kein
Wirtschaftsunternehmen. Dass sie de facto doch eins ist,
ändert nichts daran, dass Kirchen oder Klöster allerhöchstens
in ganz geringem Umfang Erträge erwirtschaften.
Um diese Frage nicht stellen zu müssen, hättest du nur die Güter
die ich in meinem Beispiel aufzählte bedenken müssen.
Der Raub fand um 1806 rum statt. Damals besaßen die Kirchen uner-
messliche viel Grund und Boden. In einigen deutschen Staaten war
über die Hälfte aller Ackerflächen in Kirchenbesitz. Dazu kamen
Mühlen, Spinnereien, Sägewerke, Fischzuchten, Wälder und Gott
weiss was noch alles. Auch wertvolle Rechte an Bergwerken, Flüssen,
Verkehrswegen und Zöllen befanden sich in Kirchenbesitz. Das heute
Kirchen und Klöster kaum noch Erträge erwirtschaften, ist die Folge
dieses unberechtigten Enteignungen!
Ein noch konkreteres Beispiel: Vor 1806 bestand das Gehält des
Pfarrer in meinem Dorf aus allen Feldfrüchte bzw. die Pacht-
zinsen von 4 bestimmten Feldern und dem Holz eines Waldstücks.
Von der Ernte lebte er, unterhielt sein Haus und was über war
sowie das Holz durfte er frei verkaufen und das Geld behalten.
1806 wurden diese Felder der Kirche weggenommen und zu Staats-
eigentum. Die Kirche klagte auf Rückgabe und gewann den Prozess.
Da eine dingliche Rückgabe aber nicht mehr möglich war, schloss
einen Vergleich wonach der Pfarrer vom Staat die Bezahlung eines
Richter bekommen soll und dafür der Staat die Felder und den Wald
(bzw. das Geld aus dessen Verkauf) behielt.
Das Priestergehalt ist also keine Unterstützung durch den Staat
sondern eine Ersatzzahlung für die enteigneten Wirtschaftswerte.
Kannst du deine Behauptung eines Verfassungsbruchs belegen?
Selbstverständlich. Im GG steht " es besteht keine Staatskirche".
Daraus ergibt sich zwangsläufig ein Neutralitätsgebot.
Das bestreite ich doch gar nicht. Ich fragte worin genau du den
‚Verfassungsbruch‘ siehst. Es gibt mindestens 4 verschiedene
Definitionen von ‚Staatskirche‘. Das GG bezieht sich auf eine
Einheit von Staatsvolk und Kirchenvolk und genau diese ist heute
absolut nicht mehr gegeben.
Moralisch ergibt sich aber noch hundertmal mehr ein Neutrali-
tätsgebot, wenn man sich mit den Verbrechen der Religions-
gemeinschaften in ihrer jeweiligen Geschichte befasst.
Warum sollten Religionsgemeinschaften moralisch wesentlich
anders sein als alle anderen Gemeinschaften von Menschen?
Wenn man auch die ‚Verbrechen‘ der politischen Richtungen
oder die aller Religionsgemeinschaften berücksichtigt können
Christen durchaus auf sich stolz sein - trotz aller Fehler.
Der Staat ist muß genau aus diesem Grund aber auch bei
Glaubensgemeinschaften qualitative Kriterien berücksichtigen
Es gibt nur eine absolute Neutralität. Von der Systematik
unterscheidet sich Scientology nicht grundlegend vom Christen-
tum, wohl aber von der Intensität.
Der Staat muss aber gerade aus seiner Neutralität heraus auch
die Verfassungsmäßigkeit der religiösen Inhalte prüfen. Wenn
z.B der Islam als politische Partei UND sich als Religion auf-
tritt, ist der Staat irgendwann massiv gefordert. Bei einem
Wirtschaftsunternehmen, das aus steuerlichen Gründen eine Kirche
sein will, wird dies noch deutlicher. Sonst erklärt sich ALDI
womöglich auch noch zu einer Kirche *g*
gingst du in den neuen Bundesländern zur Schule?
Ich habe dich doch auch nicht beleidigt 
)
Viele Grüße
Jake