Hallo,
Im Brett „Allgemeine Nachrichten“ gibts grad einen Thread über „Hysterie greift um sich.“ Dort wird ein Mann durch „überraschenden“ Zugriff, d.h. fünf Beamte stürzen sich auf ihn, (selbstverständlich ohne sich vorher auszuweisen) festgehalten.
Jetzt die Frage: Was passiert, wenn man sich gegen die Staatsgewalt in diesem Falle wehren würde? Angenommen, der Angegriffene wär ein hobby-Boxer oder hätte zufällig gerade einen als Waffe benutzbaren Gegenstand griffbereit, und würde Beamte verletzen?
Nach dem Notwehrparagraphen darf man sich ja nur gegen „unrechtmäßige“ Angriffe wehren, nicht aber gegen die Polizei. Wie könnte man sowas erkennen? Oder greift hier der Notwehrparagraph doch?
(mal ganz davon abgesehen, das Gegenwehr hier wahrscheinlich sowieso sinnlos wäre:smile: )
Nick