Gegner keine Rechtsschutzversicherung

Guten Tag,

ich bin grad etwas verwirrt, undzwar stell ich mir folgende Frage:

Wer zahlt den Anwalt von A, wenn ein Rechtsstreit vorliegt und A diesen auch gewinnt aber B (der Gegner) keine Rechtsschutzversicherung hat?

Danke für jede Antwort,

lg CI

Jeder bezahlt seinen Anwalt selbst. Der Gewinner kann i.d.R. vom Verlierer aber verlangen, dieses Geld ersetzt zu bekommen. Ob eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist egal, das ist nur das Problem desjenigen, der sie wohl besser abgeschlossen hätte.

Im Endeffekt der B
owT

Wer zahlt den Anwalt von A, wenn ein Rechtsstreit vorliegt und
A diesen auch gewinnt aber B (der Gegner) keine Rechtsschutzversicherung hat?

Seit wann braucht man eine Rechtsschutzversiccherung, um einen Rechtsstreit zu führen ?

Wer zahlt den Anwalt von A, wenn ein Rechtsstreit vorliegt und
A diesen auch gewinnt aber B (der Gegner) keine Rechtsschutzversicherung hat?

Seit wann braucht man eine Rechtsschutzversiccherung, um einen
Rechtsstreit zu führen ?

Das hat niemand behauptet.

Wenn wir das Ganze nun erweitern und sagen, dass A über den Familienrechtsschutz der Eltern mitversichert ist aber woanders wohnt. Greift da die Versicherung von As Eltern, wenn A einen Anwalt braucht?

Die seltsame Fragestellung tut mir Leid :smile:

lg