Es wurde als Kläger ein Zivilrechtverfahren gewonnen. Anschließend hat man einen Kostenfestsetzungsantrag am Gericht gestellt. Dieses hat die entstandenen Kosten festgesetzt. Diesen Betrag hat man nun dem Gegner in Rechnung gestellt. Der Anwalt des Gegners schreibt jedoch nun, dass er den vom Gericht festgesetzten Betrag nicht bezahlen werde.
Er muss doch aber zahlen oder sehe ich das falsch?
Als begründung wurde angegeben, dass er schon am 31.07.2012 nach den Kontodaten gefragt hat, worauf nicht reagiert wurde.
Weiter wird angegeben, dass das RVG nicht auf den Kläger, der gewonnen hat, anwendbar sei. Das stimmt auch, jedoch hat dieser nie etwas nach dem RVG anrechnen lassen, zudem der Gerichtsdiener dies im Kostenfestsetzungsantrag gestrichen hätte.
Kosten für die Zeugenentschädigung würde er auch nicht bezahlen. Diese wurde ihm auch nie in Rechnung gestellt.
Als letztes Argument wird angegeben, dass das Verfahren für die Prozesskostenhilfe abgeschlossen wäre. Daher würde er die Kosten für das Verfahren nicht übernehmen. Was das denn mit der vorm Verfahren abgelehnten Prozesskostenhilfe zu tun?
Weiter sagt der Beklagte, dass er die Gerichtskosten bereits an das Gericht gezahlt hätte, dieses hat der Kläger aber vorher schon vorgestreckt und hat es in dem Antrag auch in Rechnung gestellt.
Gegen einen Mahnbescheid wird er höchstwahrscheinlich einfach Einspruch einlegen.
auf eine solche Situation kann man nur quasijuristisch antworten: es kommt darauf an…
Also ich fühle mich überfragt, wenn es die Bereitschaft zur Zahlung gab und die Bankverbindung nicht genannt wurde, ja was dann denn nun?
Alles andere ergab sich doch aus der Verhandlung und kann hier nicht erörtert werden.
im übrigen kann man im Gericht nach einem Rechtspfleger sich erkundigen oder gar einen eigenen RA einsetzen oder seine Rechtsschutzversicherung fragen, aber mitsamt der vollständigen Unterlagen, bitte.
Hallo, zur Not erstmal den anrufen der den Beschluß bei Gericht erstellt hat.
Sodann bin ich der Kenntnsi, dass die dort angesetzten Kosten definitiv bezahlt werden müssen.
Sonst muß man halt zum Anwalt damit.
Klar man muß aufpassen, dass der Gegener zahlungsfähig ist.
Wenn aber PKH abgelehnt wurde, kann es entweder aufgrund von schlechter Aussicht oder zu hohem Einkommen sein.
dieser Fall ist so komplex, dass du da sicherlich wieder einen RA benötigst. Dabei sollte man prüfen, ob es sich lohnt wieder einmal gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen.
Allerdings würde ich es auf eine zweite Klage ankommen lassen. (also Mahnbescheid und dann Einspruch) Solche Typen versuchen es immer wieder und sollten nicht einfach so davon kommen.
bitte entschuldigen Sie die längere Verzögerung, aber ich konnte hier längere Zeit nicht herein und war auch obendrein noch erkältet.
Nun zu Ihrer Frage:
Ich denke mal, dass Sie eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses erhalten haben, so dass bei einer Nichtzahlung vollstreckt werden könnte. Dies sollte am besten Ihr Sie vertretender Anwalt durchführen. Sollten Sie noch keinen juristischen Beistand haben, ist es ratsam, sich hier zumindest juristischen Rat einzuholen.
Nun wünsche ich Ihnen einen schönen Dienstagabend.