Liebe/-r Experte/-in,
denken wir uns mal folgende Geschichte aus.
A hat Grundstück mit Geh- Fahr- und Leitunfgsrecht für B, damt der auf sein Grundstück kommt gekauft. B hat später gekauft und später gebaut.
Für den Bau von B, riet A an auf dem Weg (gehört A und wurde nur als solches eingerichet) Recycling aufzutragen um die schon verlegten Leitungen von A durch schwere Baufahrzeuge und aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht zu zertören. Das tat B auch. nun ein Jahr nach Einzug von B fragte A an wann denn nun der Bauschutt wieder entfernt wird. Leider macht B keine Anstalten den Urzusatnd wieder herzustellen.
Nun die Fragen
- Muss B den Urzustand wieder herstellen
- Muss A den Weg befestiigen (war er ja vorher auch nicht), und kann A die kosten auf B anteilig umlegen da der Weg zu 99 % von B befahren und belaufen wird
- Kann A vorn ein Tor anbringen und B Schlüssel aushändigen? Muss B sichich an den Kosten dieses Tors beteiligen.
im Kaufvertrag ist eine 75 % ige Unterhaltungs-,
Hallo tiggr1977,
sorry, auf ausgedachte Geschichten antworte ich nicht. Falls die Geschichte doch der Realität entsprechen sollte, ist es schwierig, einen Rat zu geben, da solche Fragen normalerweise im notariellen Kaufvertrag geregelt werden.
Also, falls Sie dennoch einen Rat brauchen, dann einfach noch einmal schreiben.Die Nachricht ist auch leider nicht komplett.
Liebe/-r Experte/-in,
denken wir uns mal folgende Geschichte aus.
A hat Grundstück mit Geh- Fahr- und Leitunfgsrecht für B, damt
der auf sein Grundstück kommt gekauft. B hat später gekauft
und später gebaut.
Für den Bau von B, riet A an auf dem Weg (gehört A und wurde
nur als solches eingerichet) Recycling aufzutragen um die
schon verlegten Leitungen von A durch schwere Baufahrzeuge und
aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht zu zertören. Das tat B
auch. nun ein Jahr nach Einzug von B fragte A an wann denn nun
der Bauschutt wieder entfernt wird. Leider macht B keine
Anstalten den Urzusatnd wieder herzustellen.
Nun die Fragen
- Muss B den Urzustand wieder herstellen
- Muss A den Weg befestiigen (war er ja vorher auch nicht),
und kann A die kosten auf B anteilig umlegen da der Weg zu 99
% von B befahren und belaufen wird
- Kann A vorn ein Tor anbringen und B Schlüssel aushändigen?
Muss B sichich an den Kosten dieses Tors beteiligen.
im Kaufvertrag ist eine 75 % ige Unterhaltungs-,
Hallo,
die Sache ist natürlich nicht ausgedacht, aber ich dachte man darf nicht persönlich schreiben.
also hier nochmal bitte komplett:
A hat Grundstück mit Geh- Fahr- und Leitunfgsrecht für B, damt
der auf sein Grundstück kommt gekauft. B hat später gekauft
und später gebaut.
Für den Bau von B, riet A an auf dem Weg (gehört A und wurde
nur als solches eingerichet) Recycling aufzutragen um die
schon verlegten Leitungen von A durch schwere Baufahrzeuge und
aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht zu zertören. Das tat B
auch. nun ein Jahr nach Einzug von B fragte A an wann denn nun
der Bauschutt wieder entfernt wird. Leider macht B keine
Anstalten den Urzusatnd wieder herzustellen.
Nun die Fragen
- Muss B den Urzustand wieder herstellen
- Muss A den Weg befestiigen (war er ja vorher auch nicht),
und kann A die kosten auf B anteilig umlegen da der Weg zu 99
% von B befahren und belaufen wird
- Kann A vorn ein Tor anbringen und B Schlüssel aushändigen?
Muss B sich an den Kosten dieses Tors beteiligen.
im Kaufvertrag ist eine 75 % ige Unterhaltungs-,Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht geschrieben.
Danke für die Mühen
Hallo,
es ist wie gesagt, schwierig auf diese Frage zu antworten. Folgendes ist zu überdenken:
- im Kaufvertrag ist eigentlich geregelt, wer den Weg herstellt. Das hätte man klären müssen!
- Wer hat denn jetzt einen Vorteil gehabt? Wurde das Grundstück entsprechend „billiger“ verkauft?
- Warum wurde bei Raterteilung nicht gesagt: Mach gleich einen richtigen gescheiten Weg?
- Recyling könnte doch wieder als Untergrund genutzt werden?
- Wird der Weg wirklich nur für B gebraucht?
- wenn im KV die Unterhaltungs-/Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht zu 75% festgelegt wurde, könnte man auf die Idee kommen, dass die Kosten zur Herstellung ähnlich geteilt werden könnten.
- Wenn ein Grundstück umzäunt wird, dann muss man einen Schlüssel aushändigen. Die Kosten des Tores - hm - bleibt wohl an A hängen, war ja vorher nicht ausgemacht, aber die Verpflichtung bleibt.
Ich bin keine Juristin und keine Hellseherin. Um diese Fragen wirklich zu beantworten, braucht man
- den KV u. sämtliche Vereinbarungen, die getroffen wurden
- einen Lageplan, in dem der Weg eingezeichnet wurde und alle sonstigen Infos.
Eine pauschale Antwort auf Deine Fragen gibt es nicht. Höchstens die Frage mit dem Tor. Da denke ich, dass es möglich wäre, allerdings ohne Kostenbeteiligung und mit Schlüssel.
so - viel Glück beim Lösen des Problems - am besten zusammen setzen und das Problem gemeinsam und fair lösen. Ansonsten verdienen die Juristen das Geld, dass der Weg eventuell kosten würde …