Geh/Fahr u.Leitungsrecht-was ist mit Parken?

Hallo Zusammen,

Eigentümer A verpflichtet sich sein Grundstück zugunsten des Grundstücks Eigentümer B als Geh und Fahrweg sowie zur Verlegung von Versorgungsleitungen zur Verfügung zu stellen.

Im Expose des Maklers wird dieser Bereich (der sich direkt vor B befindet) als Parkplatz, mit 3 Stellplätzen für B dargestllt.

In der Verpflichtung steht allerdings nichts von Parken, ist das automatisch in der o.g. Verpflichtung enthalten oder könnte es zu Problemen kommen.
Könnte Eigentümer A das Parken verbieten ?

Vielen Dank schonmal, schönen Sonntag
Marion

Hallo Marion

In der Verpflichtung steht allerdings nichts von Parken, ist
das automatisch in der o.g. Verpflichtung enthalten oder
könnte es zu Problemen kommen.
Könnte Eigentümer A das Parken verbieten ?

Leider verstehe ich Deine Frage nicht ganz.
was meinst Du mit

In der Verpflichtung steht allerdings nichts von Parken

?
Gruß,
Frank

Hallo Frank,
schön dich zu lesen :smile:

ich versuch es mal besser zu erklären …
Direkt vor dem Grundstück mit den 2 Häusern, das meine Freundin und ich kaufen wollen, ist noch ein Weg/Platz über den man gehen muss um zu den Haustüren zu kommen, dieser Bereich wird im Expose auch als Stellplätze bezeichnet wird, und gehört laut Flurplan zum Nachbargrundstück. Die Eigentümer haben eine Baulast eintragen lassen, eben dieses Geh Fahr und Leitungsrecht zugunsten der Eigentümer des Grundstücks, das wir kaufen wollen. (beide Grundstücke gehören im Moment noch ein und der selben Person)
Sie benötigen diesen Teil selber um auf Ihr eigenes Grundstück (einen riesiger Garten) zu kommen, den man pachten könnte.

Ich habe irgendwo im Internet gelesen, dass zum Parken auch ein Aufenthaltsrecht eingetragen sein müsste, oder sowas…

Nun habe ich die Befürchtung, dass, wenn wir kaufen, die Eigentümer plötzlich irgendwann sagen: Parken ist nicht… Laufen könnt ihr da, wenden mit dem Auto, aber eben nicht parken…

Viele Grüße
Marion

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Marion,
OK, wenn der Verkäufer oder dann Nachbar, das Stück benötigt, um überhaupt auf sein Grundstück zu kommen, dann denke ich wird es garantiert irgendwann Schwierigkeiten geben.
Da wird er sich schon mit Bedacht diese Rechte eintragen lassen haben, eben genau aus diesem Grund, dass da nicht ein Auto parkt und er in seinem Zugang eingeschränkt ist.
Ihr solltet dieses Thema auf jeden Fall vorher mit Ihm klären und nicht kaufen, bevor dieser Punkt nicht komplett geklärt ist. Und zwar schriftlich.

(Wenn der Kauf über einen Makler geht und in dessen Exposee dieser Pkt. nicht erwähnt wird würde ich ihn übrigens mal dezent auf seine Haftungsflicht in solchen Fällen hinweisen. er kann das Stk. nicht als Stellplatz ausweisen, wenn darauf Beschränkungen sind oder zumindest zu erwarten sind. Dazu ist er Fachmann genug, um zu erkennen, dass der Zugang zum anderen GrdStk. versperrt wird, wenn dort ein Auto steht. Im Zweifelsfall würde ich mit Ihm aufgrund dessen auch noch einmal über die Courtage verhandeln. Aber das ist ein anderes Thema…)

Davon ab, gerade wenn der frühere Eigentümer zum späteren Nachbarn wird
sollte vorher IMMER ALLES bis ins letzte geregelt werden. Bloß nicht denken: „Das oder das wird sich dann schon irgendwie klären“
Nichts ist ätzender, als wenn man später neben jemanden wohnen muß, der einen selbst übervorteilt hat oder der glaubt, er sei über den Tisch gezogen worden.

Viele Grüße,
Frank

ich versuch es mal besser zu erklären …
Direkt vor dem Grundstück mit den 2 Häusern, das meine
Freundin und ich kaufen wollen, ist noch ein Weg/Platz über
den man gehen muss um zu den Haustüren zu kommen, dieser
Bereich wird im Expose auch als Stellplätze bezeichnet wird,
und gehört laut Flurplan zum Nachbargrundstück. Die Eigentümer
haben eine Baulast eintragen lassen, eben dieses Geh Fahr und
Leitungsrecht zugunsten der Eigentümer des Grundstücks, das
wir kaufen wollen. (beide Grundstücke gehören im Moment noch
ein und der selben Person)
Sie benötigen diesen Teil selber um auf Ihr eigenes Grundstück
(einen riesiger Garten) zu kommen, den man pachten könnte.

Ich habe irgendwo im Internet gelesen, dass zum Parken auch
ein Aufenthaltsrecht eingetragen sein müsste, oder sowas…

Nun habe ich die Befürchtung, dass, wenn wir kaufen, die
Eigentümer plötzlich irgendwann sagen: Parken ist nicht…
Laufen könnt ihr da, wenden mit dem Auto, aber eben nicht
parken…

Viele Grüße
Marion

ja, alles Klar,

Danke Frank,

habe der Maklerin gestern ein E-Mail dazu geschrieben, mal sehen, was
sie sagt.

Viele Grüße
Marion