Ehrlich gesagt, ägert mich Deine Aussage, deshalb möchte ich noch einmal ausführlich erklären, warum ich zu meiner Aussage kam:
Du gehst davon aus, daß es sich hier um einen Schaden handelt, während ich von einer Abnutzung ausgehe.
Eine Abnutzung ist auch ein Schaden, eben ein Abnutzungsschaden. Ob es jetzt ein Schaden, der durch normale Beanspruchung entstand ist oder eben einer der durch übermäßigem Gebrauch entstand, sei dahingestellt. Selbst Juristen sprechen von einem Abnutzungsschaden. Warum Du nun meinst, daß gerade der UP, der juristisch nicht sehr bewandert zu sein scheint, er könnte das unterscheiden, ist mir ein Rätsel.
Es mag zu 99% sein, daß es sich um eine Beschädigung handelt, wie sie Dir vorschwebt, nur was, wenn genau das % zutrifft, daß ich als Option. aufzeige.
Ich habe nicht gesagt, daß ich Recht habe und das die andere Antwort falsch ist, im Gegenteil habe sogar mehrfach darauf hingewiesen, daß wenn es sich um eine Beschädigung handelt die bei Ausübung des Wegerechtes entstanden sei, die Antwort von X-Strom richtig ist.
Ich aber lese im UP das ein Schaden durch die Ausübung des Rechts entstanden ist. Und das läßt für mch den Schluß zu, daß eben auch etwas anderes gemeint sein kann.
Warum ich zwingend Deiner Meinung sein muß und was daran verkehrt ist, verstehe ich nicht.
Auch nicht warum man nach Deiner Meinung nicht regeln kann, wer Abnutzungsschäden übernimmt und zu welcher Quote. Der Entwurf der mir vorliegt, ist ein von einem Notar entworfenes Schriftstück. Wenn man mal davon ausgeht, daß ein Notar ein Jurastudium absolviert hat und nicht jeder Honk Notar wird, gehe ich davon aus, daß er weiß was er tut. Wenn man nun noch weiß, das in Deutschland Vertragsfreiheit gilt, warum sollte man dann eine Kostenregelung nicht treffen können? Jeder Anwalt und Notar wird zu einer Kostenregelung raten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Ich horte auch keine Schriftstücke unter meinem Bett, wenn Du das so machst, ist das Dein vergnüngen.
Ich interpretiere das UP einfach nur anders als Du, ohne jedoch darauf zu pochen, daß ich Recht habe, weswegen ich auch darauf hinweise, daß es auch die Andere Möglichkeit gibt.
Warum gestehst Du mir diese Interpretationsfreiheit nicht zu? Du nimmst Dir doch auch die Interpretationsfreiheit, Mieter würden mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen in ihre an einem MFH gelegene Garagen fahren…