Geh-u.Fahrrecht entlang einer Grundstückgrenze

Nanana. Mal abgesehen vom Thema, wer nach einer Plonkankündigung (die eh nur Lamer machen) nicht an sich halten kann und trotzdem noch mal antwortet hat schon per Definition verloren. :smile:

Wenn Plonk, dann richtig (auch wenn es hier kein Killfile gibt) - man öffnet Artikel von geplonkten Leuten einfach nicht. Bist du zu schwach, sind sie zu…

.L

3 „Gefällt mir“

wer nach einer
Plonkankündigung (die eh nur Lamer machen) nicht an sich
halten kann und trotzdem noch mal antwortet hat schon per
Definition verloren. :smile:

wer als einziges argument ‚per definition‘ verwendet, hat schon per definition verloren.

im ernst: engelchen hatte offensichtlich genau gar keine ahnung, was plonk eigentlich bedeutet. das musste ich ihr schon noch erklären. was nutzt denn ein witz gegenüber jemandem, der nicht mal merkt, dass man einen überhaupt einen witz gemacht hat?

wer als einziges argument ‚per definition‘ verwendet, hat
schon per definition verloren.

Und wer kein Latein kann, sollte es sich verkneifen:wink:

2 „Gefällt mir“

**> im ernst: engelchen hatte offensichtlich genau gar keine

ahnung, was plonk eigentlich bedeutet. das musste ich ihr
schon noch erklären. was nutzt denn ein witz gegenüber
jemandem, der nicht mal merkt, dass man einen überhaupt einen
witz gemacht hat?

*Gähn* Ich weiß, was Plonk bedeutet.

Allerdings verstehe ich Dein Problem an sich nicht. Ein User schreibt eine Anfrage, die - so sehe ich das - Spielraum für Interpretationen läßt. Er schreibt:

Wer ist zuständig bei Schäden am nachbarlichen Zaun oder Grundstück durch Nutzung des Rechtes.

Zumindest im süddeutschen Raum macht es einen Unterschied, ob ein Schaden**

durch oder bei **der Nutzung eines Rechtes geschieht. Ein Unfall beispielsweise kann bei der Nutzung des Wegerechts passiert sein, aber nicht durch die Nutzung. Schäden können aber auch durch die Nutzung entstehen, eben in Form von Schäden durch Absenkungen, Erschütterungen etc.

Ich habe auch nicht geschrieben, daß meine Vermutung richtig sein muß, sondern sie als**
Option **aufgeführt. Ausdrücklich schreibe ich ja, das für Schäden die bei der Ausübung des Rechtes entstanden sind (also dann, wenn der Zaun beispielsweise angefahren wurde), das gilt, was xstrom geschrieben hat.

Warum Du mich jetzt partout dazu zwingen willst, Deine Sicht der Dinge anzunehmen, verstehe ich nicht.

Wenn Du hier schon länger mitliest, sollte Dir nicht entgangen sein, daß Anfragen nicht immer so geschrieben sind, wie sie auch gemeint sind und dies erst bei Nachfragen deutlich wird.**

2 „Gefällt mir“

ich glaube, die Rechtsbindung, von Schriftstücken, die du irgendwo bei dir findest, ist doch sehr überschaubar. Ändern aber nichts daran, hier gehts um Schäden, auch wenn du jetzt ein Stück Papier bei dir unterm Bett findest, das das gegenteil behauptet.

1 „Gefällt mir“

wo habe ich den einen Unfall erfunden? Der Sachverhalt ist
eindeutig, da wird von Schaden gesprochen und ein Schaden ist
etwas anderes als Abnutzung.

Aha und was sind dann Abnutzungsschäden? Hier wird das Wort im Mietrecht gebraucht:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Probleme-mit-dem-Ver…

Ehrlich gesagt, ägert mich Deine Aussage, deshalb möchte ich noch einmal ausführlich erklären, warum ich zu meiner Aussage kam:

Du gehst davon aus, daß es sich hier um einen Schaden handelt, während ich von einer Abnutzung ausgehe.

Eine Abnutzung ist auch ein Schaden, eben ein Abnutzungsschaden. Ob es jetzt ein Schaden, der durch normale Beanspruchung entstand ist oder eben einer der durch übermäßigem Gebrauch entstand, sei dahingestellt. Selbst Juristen sprechen von einem Abnutzungsschaden. Warum Du nun meinst, daß gerade der UP, der juristisch nicht sehr bewandert zu sein scheint, er könnte das unterscheiden, ist mir ein Rätsel.

Es mag zu 99% sein, daß es sich um eine Beschädigung handelt, wie sie Dir vorschwebt, nur was, wenn genau das % zutrifft, daß ich als Option. aufzeige.

Ich habe nicht gesagt, daß ich Recht habe und das die andere Antwort falsch ist, im Gegenteil habe sogar mehrfach darauf hingewiesen, daß wenn es sich um eine Beschädigung handelt die bei Ausübung des Wegerechtes entstanden sei, die Antwort von X-Strom richtig ist.

Ich aber lese im UP das ein Schaden durch die Ausübung des Rechts entstanden ist. Und das läßt für mch den Schluß zu, daß eben auch etwas anderes gemeint sein kann.

Warum ich zwingend Deiner Meinung sein muß und was daran verkehrt ist, verstehe ich nicht.

Auch nicht warum man nach Deiner Meinung nicht regeln kann, wer Abnutzungsschäden übernimmt und zu welcher Quote. Der Entwurf der mir vorliegt, ist ein von einem Notar entworfenes Schriftstück. Wenn man mal davon ausgeht, daß ein Notar ein Jurastudium absolviert hat und nicht jeder Honk Notar wird, gehe ich davon aus, daß er weiß was er tut. Wenn man nun noch weiß, das in Deutschland Vertragsfreiheit gilt, warum sollte man dann eine Kostenregelung nicht treffen können? Jeder Anwalt und Notar wird zu einer Kostenregelung raten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Ich horte auch keine Schriftstücke unter meinem Bett, wenn Du das so machst, ist das Dein vergnüngen.

Ich interpretiere das UP einfach nur anders als Du, ohne jedoch darauf zu pochen, daß ich Recht habe, weswegen ich auch darauf hinweise, daß es auch die Andere Möglichkeit gibt.

Warum gestehst Du mir diese Interpretationsfreiheit nicht zu? Du nimmst Dir doch auch die Interpretationsfreiheit, Mieter würden mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen in ihre an einem MFH gelegene Garagen fahren…

habs nicht gelesen, war mir zuviel text. schaden bleibt schaden, sachverhaltsbeugung bleibt sachverhaltsbeugung, wenn du raten willst, bist du hier falsch.

habs nicht gelesen, war mir zuviel text.

Das erklärt natürlich einiges. Es geht Dir also gar nicht um eine sachliche Diskussion, es geht Dir um „ich habe Recht“?

schaden bleibt

schaden

Ja, wenn Du das so sagst!

sachverhaltsbeugung bleibt sachverhaltsbeugung, wenn

Schönes Wort. Eigenkreation? Hat zwar mit meinen Ausführungen nichts zu tun, aber wer aus Mietern einen landwirtschaftlichen Verkehr macht…

du raten willst, bist du hier falsch.

Ja nun, zwischen Raten und mögliche Optionen aufzuzeigen besteht ein Unterschied, zumal ja meinerseits nie behauptet wurde, das meine Option die richtige sein muß. Aber so kleine, feine Unterschiede überließt man schon mal gerne, vor allem wenn man mit dem Lesen von Text, der etwas länger ist, eh schon überfordert zu sein scheint.

1 „Gefällt mir“

Das erklärt natürlich einiges. Es geht Dir also gar nicht um
eine sachliche Diskussion, es geht Dir um „ich habe Recht“?

das sagt ja die richtige.

was genau verstehst du eigentlich unter ‚vertraglich erlaubter bnutzungsschaden eines zauns‘?

Was ist denn ein bnutzungsschaden?

Wann, wie, von welchem Schaden in welchem Zusammenhang die Rede war, läßt sich aus dem Kontext der Post´s entnehmen.

Unter anderem auch, welche Schäden an einem Zaun, durch die Nutzung eines Weges enstehen können.

Ebenso in wie weit das vertraglich geregelt sein kann.

Es macht wenig Sinn die geführte Diskussion hier nochmal neu aufzurollen.

Was ist denn ein bnutzungsschaden?

deine erfindung(http://www.wer-weiss-was.de/article/6973677). da musst du uns das also schon mal erklären, was das sein soll.

für dich zum mitmeißeln: es geht um einen defekt am zaun:

Schäden am nachbarlichen Zaun

bei dir hat der zaun dann plötzlich spurrillen:

wie beispielsweise Spurrillen

und dann geht der zaun durch erschütterungen kaputt:

durch Erschütterung

dann fällt dir wieder was neues ein:

Es kann ein Unfallschaden sein

dann fiel dir noch was ein von wegerecht, von dem nie die rede war:

noch ist das Wegerecht widerrechtlich.

der benutzer hat sogar dafür bezahlt:

Schäden durch die Zahlung einer Wegerente abgegolten sind

und dann der gipfel der lächerlichkeit:

Was Du als offensichtlich ansiehst, ist reine Spekulation,

man sieht schon: du bist offensichtlich expertin.
fragt sich nur, worin…

Was ist denn ein bnutzungsschaden?

deine erfindung(http://www.wer-weiss-was.de/article/6973677).
da musst du uns das also schon mal erklären, was das sein
soll.

Echt wo? Ich kann das Wort bnutzungsschaden dort nicht finden.

für dich zum mitmeißeln: es geht um einen defekt am zaun:

Schäden am nachbarlichen Zaun

bei dir hat der zaun dann plötzlich spurrillen:

wie beispielsweise Spurrillen

Spurrillen als Schaden am Grundstück

und dann geht der zaun durch erschütterungen kaputt:

durch Erschütterung

Nö, die Ursache für Schäden am Zaun können sein: Erschütterungen über einen längeren Zeitraum oder durch Setzungen, die durch das Befahren entstanden sein können.

dann fällt dir wieder was neues ein:

Es kann ein Unfallschaden sein

Tja, wenn man im Kontext lesen würde…

dann fiel dir noch was ein von wegerecht, von dem nie die rede
war:

noch ist das Wegerecht widerrechtlich.

Tja, wenn man die Überschrift des UP mit einbeziehen würde…

der benutzer hat sogar dafür bezahlt:

Schäden durch die Zahlung einer Wegerente abgegolten sind

Das ist bei Wegerechten nicht unüblich.

und dann der gipfel der lächerlichkeit:

Was Du als offensichtlich ansiehst, ist reine Spekulation,

Wo sage ich, es wäre offensichtlich? Ich habe eine andere Möglichkeit aufgezeigt, die sein könnte und behaupte nirgends, daß es auch so sein muß.

fragt sich nur, worin…

Du scheinbar darin, Dinge aus dem Zusammenhang zu reißen und zu verdrehen.

So und da ich nun meinen, eigentlich schon für letzte Woche geplanten Bergurlaub und es dort kein Internet gibt, kannst Du ja noch weiter die Tatsachen verdrehen.

1 „Gefällt mir“

Echt wo? Ich kann das Wort bnutzungsschaden dort nicht finden.

deine leseschwäche ist wirklich eklatant. hast du das mit deinem therapeuten schon mal besprochen?

So und da ich nun meinen, eigentlich schon für letzte Woche
geplanten Bergurlaub und es dort kein Internet gibt, kannst Du
ja noch weiter die Tatsachen verdrehen.

dazu fehlt mir dann deine hilfe.

schade, da muss ich eine weile auf deine witze verzichten. mal unter uns: wollen wir die nächste diskussion nicht im witzebrett führen? da passen deine scheinargumente und widersprüchlichkeiten einfach besser hin.
am besten finde ich ja immer, dass du das nicht mal zu merken scheinst…

±---------+
| PLEASE |
| DO NOT |
| FEED THE |
| TROLLS |
±---------+
| |
| |
.|.||/…