Geh-u.Fahrrecht entlang einer Grundstückgrenze

Wer ist zuständig bei Schäden am nachbarlichen Zaun oder Grundstück durch Nutzung des Rechtes.
Eigentümer oder Benutzer?

Wer ist zuständig bei Schäden am nachbarlichen Zaun oder
Grundstück durch Nutzung des Rechtes.
Eigentümer oder Benutzer?

jemand parkt widerrechtlich in deiner einfahrt. darfst du sein auto dann beschädigen?

Wer ist zuständig bei Schäden am nachbarlichen Zaun oder
Grundstück durch Nutzung des Rechtes.
Eigentümer oder Benutzer?

Der Verursacher.
Die Ausübung eines Wegerechts stellt mich nicht davon frei, dass ich für Schäden haften muss, die ICH anrichte.

FaQ 1129 gilt auch für Antworten :stuck_out_tongue:

Aber was hat Deine Antwort eigentlich mit der gestellten Frage zu tun?

FaQ 1129 gilt auch für Antworten :stuck_out_tongue:

schon mal versucht, diese faq auch sinngemäß zu erfassen?

btw., mit dem unterscheiden von realität und fiktion hast du so deine probleme, oder?

Aber was hat Deine Antwort eigentlich mit der gestellten Frage
zu tun?

das darfst du dir jetzt einfach mal selber überlegen.

FaQ 1129 gilt auch für Antworten :stuck_out_tongue:

schon mal versucht, diese faq auch sinngemäß zu erfassen?

Jep.

btw., mit dem unterscheiden von realität und fiktion hast du
so deine probleme, oder?

Nein, aber scheinbar Du. Außerdem war mein Hinweis nicht bierernst gemeint, was man erkennen könnte, wenn man nicht vollkommen humorbefreit wäre.

Aber was hat Deine Antwort eigentlich mit der gestellten Frage
zu tun?

das darfst du dir jetzt einfach mal selber überlegen.

Da komm ich trotz heftigem überlegen nicht drauf. Was eine vorsätzliche Sachbeschädigung an einem widerrechtlich abgestellten Fahrzeug mit der gestellten Anfrage über Beschädigungen durch die Ausübung eines Wegerechtes zu tun hat erschließt sich mir nicht.

Weder geht aus dem UP hervor, daß die Schädigung absichtlich herbeigeführt wurde, noch ist das Wegerecht widerrechtlich.

Weiterhin wissen wir nicht, um welche Art von Beschädigungen es sich handelt, noch was vertraglich im Wegerecht vereinbart wurde.

Möglich, daß es sich bei den Schäden am Grundstück um Schäden handelt, die durch das normale Ausüben des Wegerechtes entstehen können, wie beispielsweise Spurrillen. Möglich auch, das im Vertrag geregelt ist, das solche Schäden durch die Zahlung einer Wegerente abgegolten sind, möglich auch, das für solche Schäden beide herangezogen werden können.

Ansonsten gilt die Antwort von XStrom.

Was Dein widerrechtliches Parken mit vorsätzlicher Beschädigung des abgestellten Fahrzeugs mit dem ÚP zu tun hat, weißt vermutlich nur Du.

Denn weder ging es hier um ein widerrechtlich ausgeübtes Wegerecht, noch ging aus dem UP hervor, daß der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

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humorbefreit

wo war denn hier irgendwelcher humor versteckt? geländewitz, oder was? zum selber suchen?

Weder geht aus dem UP hervor, daß die Schädigung absichtlich
herbeigeführt wurde, noch ist das Wegerecht widerrechtlich.

oje…

also speziell für dich: offensichtlich darf man doch wohl nicht einfach das fahrzeug beschädigen. offensichtlich auch nicht dann, wenn es widerrechtlich dort steht. man müsste den schaden dieser tat offensichtlich bezahlen.

analog dazu: man darf den zaun nicht kaputtmachen, auch wenn er widerrechtlich dort steht. wenn man ihn also doch kaputt macht, muss man ihn bezahlen. und ganz besonders dann, wenn der zaun dort nicht mal widerrechtlich steht - das ist doch offensichtlich!

analog dazu: man darf den zaun nicht kaputtmachen, auch wenn
er widerrechtlich dort steht. wenn man ihn also doch kaputt
macht, muss man ihn bezahlen. und ganz besonders dann, wenn
der zaun dort nicht mal widerrechtlich steht - das ist doch
offensichtlich!

Oje! Wo bitte liest Du hier, das der Zaun kaputtgemacht wurde?

Wer ist zuständig bei Schäden am nachbarlichen Zaun oder Grundstück durch Nutzung des Rechtes.

Wenn das Grundstück und der Zaun durch Nutzung des Rechts, also durch das normale Befahren ohne irgendwo gegenzufahren etc. beschädigt wurde, dann käme es eben darauf an ob und was diesbezüglich im Vertrag geregelt wäre.

Was Du als offensichtlich ansiehst, ist reine Spekulation, denn davon steht im UP nichts.

Wie kommst du auf das dünne Brett, das ein Schadensverursacher nicht dafür einstehen muss? Da hier ein Schaden vorliegt und keine Abnutzung durch Gebrauch ist die Sache doch mehr als Offendsichtlich, wers kaputt macht, muss es bezahlen.

Bitte bleib doch mal beim Sachverhalt und erfinden nicht Verträge über Wegerecht oder sonstige sachverhaltsbeugende Aussagen

Wie kommst du auf das dünne Brett, das ein Schadensverursacher
nicht dafür einstehen muss? Da hier ein Schaden vorliegt und
keine Abnutzung durch Gebrauch ist die Sache doch mehr als
Offendsichtlich, wers kaputt macht, muss es bezahlen.

Hi,

für Dich mag das offensichtlich sein, ich sehe das nicht so. Ein Schaden kann auch durch Abnutzung entstehen.

Landläufig wird auch hierfür das Wort Schaden benutzt:

http://www.123recht.net/Beschaedigte-Hofflaeche-durc…

Auch wird nicht von einem Unfall gesprochen. Deswegen ist es für mich reine Spekulation und zwar in beide Richtungen. Es kann ein Unfallschaden sein, dann gilt das, was xstrom schrieb, es kann aber auch ein Schaden durch Abnutzung gemeint sein und dann gilt eben das, was vertraglich vereinbart war.

Bitte bleib doch mal beim Sachverhalt und erfinden nicht
Verträge über Wegerecht oder sonstige sachverhaltsbeugende
Aussagen

Gut, dann bleibe doch auch Du beim Sachverhalt und erfinde keinen Unfall, von dem UP nicht ein Wort geshrieben wurde.

Hi,

wo habe ich den einen Unfall erfunden? Der Sachverhalt ist eindeutig, da wird von Schaden gesprochen und ein Schaden ist etwas anderes als Abnutzung. Was das Kaffeekränzenchen von Lisschen Müller unter Schaden versteht ist egal. Die von dir als Quelle verlinkte Seite handelt übringens über die Instandstetzung eines Weges, bei dem von Anfang an klar war, das der er für Landwirtschaftlichen Verkehr ist und daher auch die dafür üblichen Verschleisserscheinungen zeigt. Die Frage wer für die übliche Instantsetzung oder erneuerung eines Weges zuständig ist, stellt sich hier nicht.

Also bleib bitte am Sachverhalt und der ist mit dem Begriff Schaden nun mal eindeutig.

Oje! Wo bitte liest Du hier, das der Zaun kaputtgemacht wurde?

liest du auch ab und an die frage? wenn du sie schon selber zitierst?

Wer ist zuständig bei Schäden am nachbarlichen Zaun oder
Grundstück durch Nutzung des Rechtes.

Wenn das Grundstück und der Zaun durch Nutzung des Rechts,
also durch das normale Befahren ohne irgendwo gegenzufahren
etc. beschädigt wurde, dann käme es eben darauf an ob und was
diesbezüglich im Vertrag geregelt wäre.

wo genau lebst du? auf welchem planeten, meine ich? ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass jemand einen vertrag schließt, der jemand anders erlaubt, ihm einen zaun kaputt zu fahren.

aber man lernt ja nie aus.

Was Du als offensichtlich ansiehst, ist reine Spekulation,
denn davon steht im UP nichts.

lol.
träum weiter.

Wenn das Grundstück und der Zaun durch Nutzung des Rechts,
also durch das normale Befahren ohne irgendwo gegenzufahren
etc. beschädigt wurde, dann käme es eben darauf an ob und was
diesbezüglich im Vertrag geregelt wäre.

wo genau lebst du? auf welchem planeten, meine ich? ich habe
jedenfalls noch nie gehört, dass jemand einen vertrag
schließt, der jemand anders erlaubt, ihm einen zaun kaputt zu
fahren.

Das habe ich genau wo geschrieben? Das ist das, was Du interpretieren möchtest. Das was ich schrieb war etwas anderes, nämlich das, daß wenn am Zaun Schäden entstehen, die durch das normale Befahren enstehen, also durch Setzungen, aber egal, Du hast Recht, wie immer.

träum weiter.

Jep tue ich. Mag sein, daß ich das UP fehilinterpetiere, ich sehe hier eben zwei Möglichkeiten und nach Auskunft eines Fachmanns kann es durch Setzungen durchaus zu Schäden an einem Zaun kommen, wenn dieser dicht neben der befahrenen Fläche ist.

Deshalb kann sowohl das von xstrom geschriebene richtig sein, als auch etwas anderes. Das UP läßt meiner Meinung nach keinen endeutigen Schluß zu.

Trotzdem finde ich die Art wie Du dem UP geantwortet hast unmöglich und wenig hilfreich.

Aber auch dazu fällt Dir bestimmt wieder etwas „nettes“ ein.

Ich jedenfalls bin hier raus.

plonk!!

Wenn das Grundstück und der Zaun durch Nutzung des Rechts,
also durch das normale Befahren ohne irgendwo gegenzufahren
etc. beschädigt wurde, dann käme es eben darauf an ob und was
diesbezüglich im Vertrag geregelt wäre.

wo genau lebst du? auf welchem planeten, meine ich? ich habe
jedenfalls noch nie gehört, dass jemand einen vertrag
schließt, der jemand anders erlaubt, ihm einen zaun kaputt zu
fahren.

Das habe ich genau wo geschrieben?

oben stehts. und nun troll woanders weiter.

Wenn das Grundstück und der Zaun durch Nutzung des Rechts,

also durch das normale Befahren ohne irgendwo gegenzufahren

**> etc. beschädigt wurde, dann käme es eben darauf an ob und was

diesbezüglich im Vertrag geregelt wäre.

wo genau lebst du? auf welchem planeten, meine ich? ich habe
jedenfalls noch nie gehört, dass jemand einen vertrag
schließt, der jemand anders erlaubt, ihm einen zaun kaputt zu
fahren.**

Das habe ich genau wo geschrieben?

oben stehts. und nun troll woanders weiter.

Nö, genau das steht da nicht, wie man erkennen könnte, wenn man lesen würde ohne wild zu spekulieren.

Schäden am Zaun können auch dann enstehen, wenn man den Zaun nicht berührt, beispielsweise durch Erschütterung, Absenkung etc.

Und genau das ist gemeint.

ich sagte: plonk!!
kasper doch mit dir selber rum.

oder warum meinst Du, müsste ich etwas auf das geben, was Du sagst?

Schaff Dir einen Hund an, falls Du keinen hast, vielleicht hört der ja auf Deine Kommando´s

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Hi,

Die von dir

als Quelle verlinkte Seite handelt übringens über die
Instandstetzung eines Weges, bei dem von Anfang an klar war,
das der er für Landwirtschaftlichen Verkehr ist und daher auch
die dafür üblichen Verschleisserscheinungen zeigt.

Wo? Bitte nicht mutmassen sondern mehr als nur die Überschrift lesen: In dem verlinkten Artikel geht es um ein EFH und Mieter eines MFH die, um zu ihren Garagen zu kommen, über den Hof des EFH müssen.

Ich gehe mal davon aus, daß die eher selten landwirtschaftliche Maschinen benutzen, zumal die meisten landwirtschaftlichen Geräte auch eher nicht in eine normale Garage passen würden…

Die Frage

wer für die übliche Instantsetzung oder erneuerung eines Weges
zuständig ist, stellt sich hier nicht.

Ich habe meine alten Unterlagen durchforstet und folgenden Vertragentwurf gefunden, der von einem Notar entworfen wurde. Zitat hieraus:

„Schäden, die durch die Ausübung des Wegerechtes entstehen, werden von beiden Vertragsparteien je zur Hälfte getragen.“

Gruß
Tina

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lern lesen! plonk!
http://de.wikipedia.org/wiki/Plonk

http://de.wikipedia.org/wiki/Plonk

was Du sachlich beizutragen hast…

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