Geh- und Fahrrecht (Wegerecht)

Hallo,
ich habe in einer Reihenhauskette gebaut, wo vor den Häusern die jeweiligen Grundstücksteile aus dem jeweiligen Stellplatz und einem ca. 3m breiten Fahrweg bestehen. Dieser Fahrweg ist für die hinteren Häuser als Zufahrt notwendig, geht aber eben über die davorliegenden Grundstücke. Im Bauvertrag (Bauträger) steht auch drin, dass man verpflichtet ist, den jeweils anderen Häusern etwaige notwendige Grunddienstbarkeiten wie z.B. Geh- und Fahrrecht (für diesen Fahrweg eben) eintragen zu lassen. Meine Frage: Worauf muss ich bei der Eintragung achten (die Fertigstellung steht kurz bevor!)?? Heisst das, dass die, die in den begünstigten Häusern wohnen den Fahrwegsanteil auf meinem Grundstück nutzen können wie sie wollen (Nutzung als „Kinderspielplatz“, Vollstellen mit Fahrrädern etc…?)?. Mindert das nicht den Wert meines Grundstücks? Gibt es dafür generelle Regelungen bezüglich Ausgleich dafür bzw. eine Art von „Mietzahlung“ für diese Nutzung? Wie sieht es dabei mit den Pflichten aus? z.B. Schneeräumung im Winter etc…?? Mir geht es nicht darum, soviel rauszuholen wie möglich oder alles den anderen verbieten zu wollen, sondern nur um allgemeine rechtliche Klarheit. Das Thema erscheint mir nämlich ziemlich diffus…

MfG
Werner

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