Hallo!
Ich halte es für möglich, dass der Bauträger bzw. der Betreiber oder Verwalter einer Wohnanlage einen Vertrag mit dem Kabelnetzanbieter geschlossen hat, wonach der Kabelnetzanbieter sich Exklusivität ausbittet und dementsprechend Schüsseln verbietet. Das ganze ist Usus bei Großprojekten im Wohnanlagen-Sektor - ich kenne es allerdings nicht aus Baugebieten mit Einzelbebauung.
Mein Tipp: Geh zur Gemeinde und lass Dir den Bebauungsplan und die entsprechenden Satzungen vorlegen - dann hast Du eine Argumentationsgrundlage. Ansonsten könntest Du auch beim Notar anfragen - der hat das ganze ja schließlich beurkundet und hätte Dich im Falle einer solchen Klausel darauf hinweisen müssen (IMHO).
~sam2810