Geh zur Gemeinde

Hallo!

Ich halte es für möglich, dass der Bauträger bzw. der Betreiber oder Verwalter einer Wohnanlage einen Vertrag mit dem Kabelnetzanbieter geschlossen hat, wonach der Kabelnetzanbieter sich Exklusivität ausbittet und dementsprechend Schüsseln verbietet. Das ganze ist Usus bei Großprojekten im Wohnanlagen-Sektor - ich kenne es allerdings nicht aus Baugebieten mit Einzelbebauung.

Mein Tipp: Geh zur Gemeinde und lass Dir den Bebauungsplan und die entsprechenden Satzungen vorlegen - dann hast Du eine Argumentationsgrundlage. Ansonsten könntest Du auch beim Notar anfragen - der hat das ganze ja schließlich beurkundet und hätte Dich im Falle einer solchen Klausel darauf hinweisen müssen (IMHO).

~sam2810

Uuuppps - gehört zum Thread SAT-Schüssel (OWT)
OWT

Unüberlegt
Hallo sam2810,

wenn ein Kabelnetzbetreiber die gesamten Erschliessungskosten im öffentlichen Verkehrsraum trägt, muss er eine Absicherung per Kaufvertrag haben. Das ist durchaus so üblich und betriebswirtschaftlich notwendig.

Eine Festlegung solcher Dinge erfolgt nicht im Bebauungsplan [kann aber] sondern im Erschliessungsvertrag.

Christian