Also… ich hab mal eine Frage,
angenommen, man „hackt“ an board, indem man in das Administrationverzeichnis des Boardes reingeht, und löscht auf dieser Site alle Beiträge und Unterboards, zählt das als hacken?
Das Administrationsverzeichnis war NICHT Passwortgeschützt. Jeder kann drauf zugriff, wenn man es kennt (…/admin/).
Es wurde nichts umgangen, kein Firewalls, keine .htaccess files, kein FTP… nix illegales.
Grüße,
David
angenommen, man „hackt“ an board, indem man in das
Administrationverzeichnis des Boardes reingeht, und löscht auf
dieser Site alle Beiträge und Unterboards, zählt das als
hacken?
Ja. Wenn Du das selbst herausgefunden hast jedenfalls vermutlich schon…
Deien Frage geht aber eher dahin, ob das strafbar ist.
Und das kommt wohl auf den Richter an…
Das Administrationsverzeichnis war NICHT Passwortgeschützt.
Jeder kann drauf zugriff, wenn man es kennt (…/admin/).
Es wurde nichts umgangen, kein Firewalls, keine .htaccess
files, kein FTP… nix illegales.
Du hast keinen Schutz umgehen müssen, insofern eher ein minder schwerer Fall. IANAL, vielleicht besser in entsprechendem Brett?
Sebastian
ne, selber rausgefunden habe ich das nicht.
Das habe ich mal vor ca. 1 1/2 Jahren in der !!!README.TXT!!! des Boardes gelesen, das man das Adminverzeichnis sichern solle.
Nun weiß ich halt nicht ob das strafbar ist, da es eher als „scherz“ meinerseits und zwei Kumpel galt.
Nun weiß ich halt nicht ob das strafbar ist,
Das wird Dir so pauschal auch kaum jemand beantworten können. Grundsätzlich ist es das schon, ob des fehlenden Passworts aber evtl. dann doch nicht.
da es eher als „scherz“ meinerseits und zwei Kumpel galt.
DAS ist dabei relativ egal. Ihr habt anderer Leute Daten kaputt gemacht. Das Motiv wird bestenfalls beim Strafmaß berücksichtigt.
Aber: IANAL, too.
Gruß,
Doc.
Hi David,
dazu etwas aus dem StGB:
StGB § 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
„Rechtswidrig“ bedeutet dabei nicht, daß Du in irgendeiner Form eine Sicherung umgehen mußt. Allein das Löschen der Daten war strafbar. Jedoch ist das „Wie“ für die Strafzumessung natürlich von erheblicher Bedeutung. Dazu ein Beispiel „aus dem täglichen Leben“:
Diebstahl und Einbruch ist strafbar. Wenn ich allerdings die Haustür weit offen lasse und im Eingangbereich meine Geldbörse liegt, wird ein Dieb zwar bestraft, aber sicher nicht so hart als wenn er vorher die Tür aufbricht.
Wie dem auch sei, der Straftatbestand scheint erst einmal erfüllt. Kommt es zum Prozeß, wird der Richter das Maß der persönlichen Schuld feststellen und danach sein Strafmaß ausrichten. Sollten also Ermittlungen laufen oder Du sogar schon die Anklageschrift zu hause haben, ist ein Anwaltsbesuch dringend angeraten…
Auch „Scherze“ und „dumme-Jungen-Streiche“ werden (wenn auch rel. milde) bestraft.
Viele Grüße
Stefan
Erstmal vielen dank für eure Infos!
Mitlerweile hat sich die Sache auch so geregelt 
thx&cya