Hallo zusammen,
Auch hallo,
man sagt ja, dass Gehälter in der jeweilig erfragten Position
unter anderem abhängig sind von der Branche, Größe und Ort des
Unternehmens. So wird man wohl z.B. in Niedersachsen in der
Stadt Aurich weniger verdienen als bei einem AG in Frankfurt,
um den gleichen Lebensstandart halten zu können!??
Kann sein, muß aber nicht.
Kann man ausrechnen, in wie weit diese örtlichen Faktoren
Einfluss auf das Einkommen nehmen, also das Einkommen in
Ballungsräumen höher sein muss um auf dem gleichen „Level“
leben zu können.
Kann man nicht ausrechnen, ist reine Verhandlungssache (kollektiv oder individuell)
Arbeiten beim Bund, Land oder in Kommunen: Wieso gibt es dann
eigentlich im öffentlichen Tarifvertrag einen Ortszuschlag und
in der Besoldung von Beamten keine Differenzierung bei der
Vergütung? Dann müsste man doch froh sein, abgesehen von den
vielleicht persönlichen Vorlieben, wenn man als etwa
verbeamteter Lehrer mit A14 weit weg der Zivilisation, ich
meine natürlich in einkommensschwächeren Regionen, zuhause
ist.
Stimmt so nicht mehr im öffentlichen Dienst (hast Du eigentlich in den letzten 18 Monaten keine Zeitung gelesen/Nachrichten gehört ?).
Dort ist die Tariflandschaft in den letzten Jahren total auseinandergefallen (auf Wunsch der AG). Gab es früher einen einheitlichen BAT als Mantel-TV (= regelt die Arbeitsbedingungen) - aber schon für Ost und West getrennt - und innerhalb der jeweiligen Tarifgebiete nicht sooo große Unterschiede bei den Lohn-TV, sowie einige Haus-TV sowie nicht tariflich gebundene AG, ist dies in der letzten Zeit total auseinandergefallen: Es gibt z. B. den TV-ÖD für den engeren öffentlichen Dienst, mit größeren Unterschieden bei Bund, Ländern und Gemeinden, den TV-V (Ver- und Entsorgung), den TV-N (ÖPNV)- alle mit eigener Lohntabelle- sowie bekanntlich die Bestrebungen des Marburger Bund, eigene TV für Ärzte abzuschließen. Außerdem hat sich durch Austritte aus den Arbeitgeberverbänden die Zahl der nichttarifgebunden AG bzw. der Haus-TV im ÖD stark erhöht.
Auch in der privaten Wirtschaft gibt es ein bundesweites Sammelsurium von bundesweiten TV, regionalen TV, Haus-TV oder gar keinen TV.
Was gilt, hängt schlicht und ergreifend von der Durchsetzungskraft der Tarifpartner (AG-Verbände und Gewerkschaften) bzw. von AG und AN (Kein TV) ab.
Viele Grüße
Frank
&Tschüß
Wolfgang