Gehälter von Betriebswirten

Bitte nicht gleich Buh rufen, ich bin kein übermäßig geldgeiler Mensch der nur BWL studiert, weil man damit viel Geld verdienen kann…aber mich würde mal interessieren ob mir hier jemand Auskunft über Durchschnittswerte bzw. Erfahrungswerte zu den Durchschnittsgehältern von in Vollzeit arbeitenden (50-60 Wochenstunden sind das im Normalfall wenn ich mich nicht täusche)Betriebswirten geben kann. Würde mich sehr freuen.

(Zu Einstiegsgehälter hab ich sowas schon gefunden, aber die sind ja im Allgemeinen nicht so wichtig wie die Gehaltsdynamik und dazu find ich eben nichts durchs googlen :smile:)

Gruß

Hallo Fragezeichen,

ich kann Dir leider nur berichten, wie es in Baden-Württemberg innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der IG-Metall (Nordwürttemberg-Nordbaden) ist.

K4 = Einstiegsgehalt Betriebswirte (IHK)
K5 = Dipl.-Betriebswirte (BA, FH, Uni)
K6 = erreicht man i.A. nach 4 Jahren oder bei Arbeitgeber-Wechsel
K7 = Projekt-/Gruppenleiter oder „Senior“
AT = (aussertariflich) ab Gruppen-/Abteilungsleiter

Was bedeuten die Akürzungen i.A. ? Siehe
http://www.igmetall.de/tarife/tarifdatenbank/index.html

Basis: 35 Std. je Woche tariflicher Arbeitszeit (bezahlte Mehrstunden werden i.A. höchstens beim „Fußvolk“ geduldet, nicht jedoch bei Karrierewünschen).

Innerhalb jeder Stufe gibt es 4 Unterstufen, welche „Zwangserhöhungen“ darstellen (jedes Jahr ein Treppchen). Die Hochstufung in die nächste K-Stufe ist jedoch kein Zwang, sondern hängt mit der Leistung und auch dem Job zusammen.
Auf die genannten Gehälter gem. IG-Metall kommen noch ca. 10% Leistungszulage (Ø innerhalb einer Firma) sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld (ca. 0,7 Urlaubsgeld und 0,25 - 0,55 Weihnachtsgeld = 13,25 Gehälter p.a.)

Ach ja: große Betriebe wie z.B. DaimlerChrysler zahlen wesentlich mehr (und regen sich anschließend über die hohen Arbeitskosten im „Ländle“ auf).

Achtung: im Moment gerade läuft eine Umgruppierung, „ERA“ genannt. Infos hierzu:
http://www.igmetall.de/tarife/nachrichten/entgeltrah…

Grüsse

Sven

Hallo Sven,

also, ich bin Dipl-Betriebswirtin (FH) und arbeite in der Metallindustrie, werde nach Tarif bezahlt, bei mir lief das aber so ab:

angefangen habe ich in der K4, war innerhalb von 3 Jahren nach Einstellung in der AT7 und habe keine Leitungsfunktion (dafür aber tariflich 38,5 Stunden/Woche). Und Überstunden werden - zumindest bei uns - durchaus bezahlt. Ich denke mal, das hängt stark vom einzelnen Betrieb ab.

Viele Grüße,

Zichorie

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Bitte nicht gleich Buh rufen, ich bin kein übermäßig
geldgeiler Mensch der nur BWL studiert, weil man damit viel
Geld verdienen kann…

Nun ja, dafür, daß das mindestens die dritte Frage von Dir zum Thema Gehalt ist, scheint Dich die Sache sehr zu beschäftigen. Dafür muß man sich allerdings nicht entschuldigen, denn zum Geld verdienen ist die ganze Veranstaltung auch gedacht. Mal ganz davon abgesehen, daß Du nach dem Studium erst mal ein paar Jahre damit beschäftigt sein wirst, den Verdienstrückstand aufzuholen, den Du gegenüber denen hast, die direkt nach der Schule mit dem Arbeiten begonnen haben. 6-15 Jahre sind da realistisch.

aber mich würde mal interessieren ob mir

hier jemand Auskunft über Durchschnittswerte bzw.
Erfahrungswerte zu den Durchschnittsgehältern von in Vollzeit
arbeitenden (50-60 Wochenstunden sind das im Normalfall wenn
ich mich nicht täusche)Betriebswirten geben kann. Würde mich
sehr freuen.

Dazu läßt sich wie schon bei Deinen letzten, gleichartigen Anfragen nicht allzu viel sagen. Das Anfangsgehalt kann zwischen 25.000 und 75.000 Euro liegen, je nach Arbeitgeber, Region, Aufgabenstellung etc.

(Zu Einstiegsgehälter hab ich sowas schon gefunden, aber die
sind ja im Allgemeinen nicht so wichtig wie die Gehaltsdynamik
und dazu find ich eben nichts durchs googlen :smile:)

Die Zuwachsraten richten sich nach dem Unternehmen (d.h. Gehaltspolitik), dessen wirtschaftlicher Lage, der persönlichen Leistung, dem persönlichen Verhandlungsgeschick, dem Verhandlungsgeschick bzw. -willen des Vorgesetzten bei den Verhandlungen mit den zuständigen Leuten usw. sowie nach den evtl. gültigen Tarifabschlüssen.

Entgegen der landläufigen Meinung wird in Deutschland nicht alles und jeder statistisch erfaßt. Durchnittsgehälter bzw. deren Anstieg nach Hochschul-Abschluß werden durch die amtliche Statistik nicht ermittelt, weil die zugrundeliegenden Daten nicht erhoben werden. Solltest Du an anderer Stelle derartige Informationen finden, so beruhen diese auf Umfragen von irgendwelchen Personalberatern o.ä. und sind entsprechend fragwürdig.

Hinzu kommt, daß derartige Duchschnittswerte vollkommen uninteressant sind, wenn es für Dich mal spannend wird. Dann kommt es nur auf Dich, Deinen Arbeitgeber und Dein Verhandlungsgeschick an.

Gruß,
Christian

Hallo Zichorie

also, ich bin Dipl-Betriebswirtin (FH) und arbeite in der
Metallindustrie, werde nach Tarif bezahlt, bei mir lief das
aber so ab:

angefangen habe ich in der K4, war innerhalb von 3 Jahren nach
Einstellung in der AT7 und habe keine Leitungsfunktion (dafür
aber tariflich 38,5 Stunden/Woche). Und Überstunden werden -
zumindest bei uns - durchaus bezahlt. Ich denke mal, das hängt
stark vom einzelnen Betrieb ab.

Natürlich hängt das vom jeweiligen Betrieb auch ab, insbesondere Großbetriebe haben oftmals Haustarif (darunter dürfte auch Dein AT7 fallen, gemäß Tarif gibt es nur tariflich oder außertariflich, letzteres ohne weitere Unterscheidung).

Auch bei uns gibt es Außertarifliche, die weniger als mancher Tariflicher bezahlt bekommen, so war es auch bei meinem BA-Studium (dafür gibt es keinen Tarif, ausser einem Mindestgehalt, welches die BA den Firmen vorgibt).

Übrigens ist der Hang bei den Automobilherstellern, AT zu bezahlen größer als bei den Zulieferern.

Grüsse

Sven

Hi,

ich kann aber „bravo“ rufen, wie hier schon erwähnt ist es wirklich keine Schande über Geld zu reden und für gute Arbeit auch gutes Geld zu verlangen.

Einiges in Richtung Gehaltsstatistik erscheint regelmäßig in der Wirtschaftswoche, vielleicht ist auch auf deren Hompage www.wiwo.de etwas zu finden.

Grüße
Chris

Danke erstmal!

Wenn ich das jetzt richtig mitgekriegt hab gibt es tarifliche und außertarifliche Verträge und somit auch verschiedene Arbeitszeiten und Gehälter, wobei man als Karrieretyp wohl kaum nur die tariflich festgelegten 38,5 Wochenstunden arbeitet, aber dafür auch ein höheres Gehalt kriegt oder bring ich da jetzt irgendetwas durcheinander? Sorry mit Tarifen etc. kenn ich mich noch nicht wirklich aus. (Aber man kann ja immer dazulernen :wink:)

Laut der tariflichen Tabelle wäre das Einstiegsgehalt für Betriebswirte (bei Stufe 4 für kaufmännische Angestellte…z.B. in der Elektroindustrie hab ich jetzt nachgeschaut…?)ja knapp 27 TE p.a. was ja eine ganz andere Welt ist als die durchschnittlichen Einstiegsgehälter von Uni-BWLern die so um die 45 TE p.a. liegen sollen.

Oder hab ich da jetzt einfach totalen Stuss gebaut?*g*

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Hallo Fragezeichen,

Wenn ich das jetzt richtig mitgekriegt hab gibt es tarifliche
und außertarifliche Verträge und somit auch verschiedene
Arbeitszeiten und Gehälter, wobei man als Karrieretyp wohl
kaum nur die tariflich festgelegten 38,5 Wochenstunden
arbeitet, aber dafür auch ein höheres Gehalt kriegt oder bring
ich da jetzt irgendetwas durcheinander? Sorry mit Tarifen etc.
kenn ich mich noch nicht wirklich aus. (Aber man kann ja immer
dazulernen :wink:)

Yep, genau das isses.
Ich habe mal gehört, dass es in Deutschland insgesamt eine vierstellige Anzahl von Tarifverträgen für die einzelnen Berufe, Regionen und Großfirmen (Haustarif) gibt.

Die Stundenzahl kann variieren, ebenso das Gehalt (im Osten wesentlich niedriger als in Ba-Wü). Beim Einstiegsgehalt wird nicht allzuviel mehr drin sein als Tariflich + firmentypische Standard-Zulage. Erst nach einer gewissen Zeit hebt sich dann der Leistungsfähige vom Durchschnitt ab (ca. 2-3 Jahre, wenn er mal ein Projekt alleine gestemmt hat).

Laut der tariflichen Tabelle wäre das Einstiegsgehalt für
Betriebswirte (bei Stufe 4 für kaufmännische
Angestellte…z.B. in der Elektroindustrie hab ich jetzt
nachgeschaut…?)ja knapp 27 TE p.a. was ja eine ganz andere
Welt ist als die durchschnittlichen Einstiegsgehälter von
Uni-BWLern die so um die 45 TE p.a. liegen sollen.

Oder hab ich da jetzt einfach totalen Stuss gebaut?*g*

Kann ich nicht beurteilen. Bei uns werden Wirtschafts-Ing. oder Maschinenbau-Ing. z.Zt. als Berufsanfänger mit ca. 40 - 43 T€ p.a. eingestellt. (unabhängig vom Abschluß, Auslandserfahrungen oder andere passende! Vorkenntnisse werden honoriert).
Reine BWLer liegen meißtens etwa 2 - 3 T€ p.a. niedriger.

Ansonsten empfehle ich einfach mal die [FAQ:1145].

Grüsse

Sven

nicht normalfall
ahahah meine güte auf welchem planeten lebst du denn?

50-60 h. hast du kein leben?

Doch!
Hi,

ahahah meine güte auf welchem planeten lebst du denn?

50-60 h. hast du kein leben?

Sorry, aber 10-12h / Tag sind völlig normal. Zumindest wenn man weiterkomen möchte.
Wenn Du auf tariflicher Basis Dein Leben bezahlt bekommen möchtest, ist eine 35h Woche völlig ok. Weiter kommen wird man damit nicht.

In meinem Fall habe ich mein Starteinkommen nach Uniabschluss in 9 Jahren Beruf, davon 7 Jahre angestellt um 450% verbessert und inzwischen sind eben auch noch ganz anständige Nebenleistungen dazugekommen, die da noch nicht eingerechnet sind.

So ist die Realität.

Gruß
C.

wie denn das?
soso, angestellt. die steigerungen kenne ich auch. allerdings in kürzerer zeit.

soweit ich weiß, gilt eine maximale arbeitszeit von 10 stunden pro tag und 48 stunden die woche. o.ä. per gesetz

da die arbeitszeit weiterhin per gesetz erfasst werden muss und dokumentiert(!), jederzeit durch behörden einsehbar, gibt es nur zwei konsequenzen, die beide nicht sehr legal klingen:

1.) es wird länger als 10 stunden gearbeitet und aufgeschrieben, also dokumentierter gesetzesverstoß

2.) es wird länger als 10 stunden gearbeitet und falsch aufgeschrieben, klingt nicht viel besser.

alles ohne gewähr

Sorry, aber 10-12h / Tag sind völlig normal. Zumindest wenn
man weiterkomen möchte.
Wenn Du auf tariflicher Basis Dein Leben bezahlt bekommen
möchtest, ist eine 35h Woche völlig ok. Weiter kommen wird man
damit nicht.

In meinem Fall habe ich mein Starteinkommen nach Uniabschluss
in 9 Jahren Beruf, davon 7 Jahre angestellt um 450% verbessert
und inzwischen sind eben auch noch ganz anständige
Nebenleistungen dazugekommen, die da noch nicht eingerechnet
sind.

So ist die Realität.

Gruß
C.

Hallo,

soso, angestellt. die steigerungen kenne ich auch. allerdings
in kürzerer zeit.

Super

soweit ich weiß, gilt eine maximale arbeitszeit von 10 stunden
pro tag und 48 stunden die woche. o.ä. per gesetz

Für wen gilt denn das?

da die arbeitszeit weiterhin per gesetz erfasst werden muss
und dokumentiert(!), jederzeit durch behörden einsehbar, gibt
es nur zwei konsequenzen, die beide nicht sehr legal klingen:

Wessen Arbeitszeit muss erfasst werden? Meine jedenfalls nicht!

1.) es wird länger als 10 stunden gearbeitet und
aufgeschrieben, also dokumentierter gesetzesverstoß

2.) es wird länger als 10 stunden gearbeitet und falsch
aufgeschrieben, klingt nicht viel besser.

3.) Es wird länger als 10 Stunden gearbeitet und es muss nicht dokumentiert werden, dann verstößt man gegen gar kein Gesetz, oder?

Nach Deinen Ausführungen würde mich ja interessieren was Du machst, gerne auch per mail.

Gruß
C.

das scheint ein klarer Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz!

mir ist klar, dass das häufige Praxis ist, aber nach meinen Infos nicht zulässig. insofern würde ich mich damit nicht allzusehr öffentlich brüsten.

z.B.:

Arbeitsrecht
Kernarbeitszeit
Datum: 10.10.03

Darf mein Arbeitgeber mir Kernarbeitszeiten im Umfang von 10 Stunden täglich anordnen? Habe einen 160-Stunden-Vertrag, in dem sämtliche Mehrarbeit mit der Gehaltszahlung abgegolten ist, ohne Begrenzung der Mehrarbeit.

Thomas M.

Antwort: Eine Kernarbeitszeit von täglich zehn Stunden ist nur theoretisch denkbar. Das Arbeitsgesetz erlaubt als maximale Arbeitszeit pro Werktag zehn Arbeitsstunden. Von daher würde eine Anordnung einer Kernarbeitszeit von zehn Stunden gleichbedeutend sein mit der tatsächlich insgesamt zu erbringenden Arbeitsleistung.

Des weiteren ist zu beachten, dass die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt nur 48 Arbeitsstunden betragen darf. Die Durchschnittsbetrachtung ist auf einen Zeitraum von sechs Monaten zu richten. Die übliche Arbeitszeit beträgt nach dem Arbeitszeitgesetz acht Stunden werktäglich, wobei allerdings auch der Samstag als Werktag gezählt wird, so dass sich letztendlich eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden ergibt.

Eine Vereinbarung, wonach pauschal sämtliche Überstunden mit der Gehaltszahlung abgegolten sind, ist in dieser Form nicht mehr zulässig. Es muss hier nach der Schuldrechtsreform im Arbeitsvertrag klar festgeschrieben werden, für welche Leistung Sie die im Arbeitsvertrag genannte Vergütung erhalten.

Bereits bisher hat die Rechtsprechung Zweifel geäußert, wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Umfange Mehrarbeitsstunden erbringen musste und hierdurch das eigentliche Gehalt letztendlich entwertet wurde Geht man beispielsweise von einem Monat mit 22 Werktagen aus, so ergäbe sich in Ihrem Fall eine Arbeitszeit von 220 Stunden. Dass 60 Mehrarbeitsstunden nicht mit Ihrer Vergütung abgegolten sein können, dürfte auf der Hand liegen. Von daher ist die Regelung Ihres Arbeitgebers unzulässig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel Hoß
Rechtsanwalt

Hoß + Wick Anwaltskanzlei
Wilhelm-von-Capitaine-Str. 11
50858 Köln
Telefon: (0221) 8206264

Wessen Arbeitszeit muss erfasst werden? Meine jedenfalls
nicht!

Zitat:

Gemäß § 16 Abs. 2 (ArbzG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die über die werktägliche
Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen.
Diese Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Werden diese Aufzeichnungen
nicht oder nicht ordnungsgemäß erstellt bzw. nicht für die vorgeschriebene Dauer
aufbewahrt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis
zu 30.000 Mark gem. § 22 Abs. 2 ArbzG geahndet werden.

Hmmmm
Hi,

es wäre schön gewesen, wenn Du mir die Frage beantwortet hättest für wen das gilt. Für alle AN, oder für AN bis zu einem gewissen Level?

Verstößt ein Hr. Ackermann ständig gegen Gesetze weil er 80h die Woche arbeitet?

In meinem Arbeitsvertrag steht z.B. „Die Arbeitszeit richtet sich nach den Erfordenissen der Aufgabe.“

Gruß
C.

gilt nicht für/ab leitende angestellte, die also alleine über einstellungen entscheiden dürfen (def. lt. angeste.)