Gehalt als Dienstleistung zwischen 2 GmbHs

Hallo,
ich grüble zur Zeit über folgendes Modell nach:

Es gibt eine GmbH 1 in der Baubranche mit 2 Gesellschafter-Geschäftsführern (Person A und B). Beide sind zu 50% beteiligt und von der Sozialversicherung befreit. Die GmbH hat ca. 8-10 weitere Beschäftigte und etwa 1 Mio.€ Umsatz.

Nun gründen diese beiden mit einer 3. Person C eine GmbH 2, welche ein Cafe betreibt. Jeder ist zu 1/3 beteiligt.

Person c wird Geschäftsführer (mit dem Hintergedanken sozialversicherungsfrei zu werden, ist aber hier nicht relevant).

Personen A und B arbeiten natürlich in dem Cafe, da sie bei der GmbH 1 nur halbtags im Büro arbeiten. Sie wollen auch gerne mehr als 400€ pro Monat verdienen.

Nun haben Sie folgendes vor:
GmbH 1 stellt Gmbh 2 (monatlich) eine Rechnung über z.B. „Dienstleistungen xyz“ in Höhe des gewünschten Gehalts. GmbH 2 hat somit einen Aufwand.
GmbH 1 erhöht die Geschäftsführergehälter um ca. diesen Betrag und hat somit ebenfalls einen Aufwand, d.h. bei GmbH 2 ist es steuerlich neutral. Bei diesen Gehältern fällt jeweils nur Lohnsteuer an. Dass diese Lohnsteuer von GmbH 1 getragen werden muss kann ja auf geeignete Art und Weise ausgeglichen werden.

Unterm Strich werden Personen A und B für ihre Arbeit entlohnt und es müssen nur Lohnsteuer, aber keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Könnte so etwas funktionieren, oder machen da Finanzamt oder (vielmehr) AOK Probleme?

Ich danke Euch schon mal für eure Antworten und entschuldige mich für die bestimmt etwas verwirrende Darstellung.

Grüße Robert

hi robert,

das dürfte so nicht funktionieren. zum einen fällt auch bei dem modell keine lohnsteuer an (diese gibt es nur bei einkünften aus nichtselbst. arbeit und nicht bei dienstleistungen GmbH an GmbH).

zum anderen kommt es auch hier vorrangig auf die tatsaechlichen beherrschungen an. wenn 3 leute eine GmbH haben als gesellschafter, muss man schon etwas sachverstand mitbringen, um alle als „unabhängig“ darzustellen und keinen in die sv laufen zu lassen.

im übrigen ist es aber durchaus möglich, die geschäftsführung der A durch die organe der B zu erledigen. quasie organleihe, die dann abgerechnet werden kann. geschäftsführung (im sinne GmbH-Recht) bedeutet nicht abhängige beschäftigung. wenn hier jedoch die GF von B für die A tätig werden und geld von A zu B läuft, dann sollte auch in einem gewissen maß das gehalt bei B erhöht werden (gefahr der verdeckten einlagen).

was ich deshalb nur raten kann: alles mit einem steuerberater besprechen!

mfg vom

showbee

hi Showbee

das dürfte so nicht funktionieren. zum einen fällt auch bei dem modell keine lohnsteuer an :frowning:diese gibt es nur bei einkünften aus nichtselbst. arbeit und nicht bei dienstleistungen GmbH :an GmbH).

Es fällt schon Lohnsteuer an, nämlich bei GmbH 1, welche ein höheres Geschäftsführergehalt ausbezahlt. Wenn das Gehalt 1000€ höher ist, dann müss die GmbH 1 für 1000€ Lohnsteuer abführen.

zum anderen kommt es auch hier vorrangig auf die tatsaechlichen beherrschungen an. wenn 3 :leute eine GmbH haben als gesellschafter, muss man schon etwas sachverstand mitbringen, um :alle als „unabhängig“ darzustellen und keinen in die sv laufen zu lassen.

In diesem Beipiel würde es nicht (nur) um Geschäftsführung, sondern auch um „normale“ Tätigkeiten im Cafe gehen (Bedienen, Ausschenken, Küche)

im übrigen ist es aber durchaus möglich, die geschäftsführung
der A durch die organe der B zu erledigen. quasie organleihe,
die dann abgerechnet werden kann. geschäftsführung (im sinne
GmbH-Recht) bedeutet nicht abhängige beschäftigung. wenn hier
jedoch die GF von B für die A tätig werden und geld von A zu B
läuft, dann sollte auch in einem gewissen maß das gehalt bei B
erhöht werden (gefahr der verdeckten einlagen).

was ich deshalb nur raten kann: alles mit einem steuerberater
besprechen!

mfg vom

showbee