Gehalt an ein anderes Konto

Hallo zusammen,

Person A ist bei Person B angestellt. A´s Gehalt ging bisher auf ein Konto, das unter A´s Namen lief. Nun teilt A seinem Arbeitgeber mit, dass das Gehalt auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, offensichtlich das seiner Lebensgefährtin. Arbeitgeber B vermutet aus verschiedenen Gründen, dass A zahlungsunfähig ist und unter anderem Unterhaltszahlungen für seine Kinder nicht mehr leisten kann/will.

Frage: Darf B das Gehalt auch an einen Dritten auszahlen, wie von A gefordert? Oder macht er sich damit irgendwie strafbar? Gerade in Hinblick auf ausstehenden Unterhalt würde hier doch bestimmt nachgeforscht werden, wo das Gehalt geblieben ist, oder?

Ich danke für eure Antworten!

B darf das Gehalt auch (mit Einverständnis des A natürlich!) an einen Dritten auszahlen, da er mit etwaigen Zahlungs-/Unterhaltsverpflichtungen des A nichts am Hut hat.

Moin,

die Lebensgefährtin macht sich darüberhinaus strafbar, wenn sie - wie üblich - unterschrieben hat, dass sie ihr Konto nur auf eigene Rechnung führt (Stichwort „Geldwäsche“).

Ich weiß, dass das nicht die Antwort auf die Frage war, aber solche Dinge sollte man tunlichst unterbinden und sich lieber auf dem Weg zur Schuldenberatung machen, anstatt Dritte da mit rein zu ziehen.

Liebe Grüße,
-Efchen

die Lebensgefährtin macht sich darüberhinaus strafbar,

Das lässt mich schlussfolgern, dass sich der Arbeitgeber ebenfalls strafbar macht. Auf welcher Grundlage?

Hi!

Das lässt mich schlussfolgern, dass sich der Arbeitgeber
ebenfalls strafbar macht. Auf welcher Grundlage?

Da schlussfolgerst Du aber falsch …

Gruß
Guido

die Lebensgefährtin macht sich darüberhinaus strafbar,

Das lässt mich schlussfolgern, dass sich der Arbeitgeber
ebenfalls strafbar macht. Auf welcher Grundlage?

Viel Halbwissen hier…
Gehalt auf ein fremdes Konto überweisen lassen ist natürlich möglich, sofern alle Beteiligten davon wissen.

Die Lebensgefährtin macht sich bei Geldwäsche strafbar. Ist das hier Geldwäsche? Natürlich nicht. Es ist zwar auch kein Handeln auf eigene Rechnung, aber das Rechtfertigt höchstens die Kündigung des Kontos. Wenn die Bank informiert wird - z.B. über eine einmalige Transaktion - spricht kein Gesetz, jedenfalls kein deutsches, dagegen.

Und der Arbeitgeber? Wieso sollte der sich strafbar machen, wenn er das Geld auf Aufforderung auf ein anderes Konto überweist?
Hier will doch keiner Geld waschen!!

Was Steuerpflicht oder z.B. Unterhaltsansprüche desjenigen, für den das Geld bestimmt ist, angeht, ändert sich durch die Änderung des Empfangskontos natürlich nichts! Soviel dürfte klar sein.

Unterhaltszahlungen oder das Insolvenzrecht auf die Art umgehen zu wollen ist also sicher eine schlechte Idee.

Von Strafbarkeit der Freundin oder des Arbeitgebers (sic!) kann aber keine Rede sein

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