Hallo liebe comm.
ich habe eine frage? meine Freundin hat nen P-konto ich hab seit letzter woche keins mehr da icxh im März nicht gearbeitet hatte, und durch fehlende Kontofuehrungskosten wurde mein KONTO aufgelöst!
So, jetzt war ich in der PersonalVerwaltung meines Arbeitgebers, und habe ihnen die Situation geschildert und habe sie gebeten dass Geld auf das Kopnto meiner Freundin zu ueberweisen! fuer die Dame von der PV war das in Ordnung dass mein gehalt jetzt auf das Konto meiner Freundin geht!
Ich weiss wie dass mit dem Freibetrag ist bei dem P-Konto 980 Eur. ich verdiene dort aber maximal 360 euro im monat!
Und diesen Monat kommen grade mal knapp 100 euro!
Jetzt war meine Freundin gestern auf der Bank,(kleine aussenstehende filliale) und die 2 oma trullas haben ihr verklickert, dass sie sich strafbar macht damit!
Es geht hier keines fsalls um Vermögens beschaffung oder jegliches, sondern ich will nur an mein gehalt diesen Monat, und es gab kein anderen ausweg als auf ihr Konto ueberweisen zu lassen!
Die dame dort sagte ihr dass es sein kann dass, das gehalt zurueck gesendet wird oder gar NICHT ausgezahlt werden darf!!!
Ich bitte dringenst um eine Antwort damit ich notfaallls noch reagieren kann!!!
Danke im Voraus
Hallo,
ich beschäftige mich ausschließlich mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Da kann ich leider nicht weiterhelfen. Vielleicht weiß ein Banker da besser Bescheid.
LG Corinna
Hallo, jetzt habe ich mich gerade klug gemacht in Sachen P - Konto. Ich wusste gar nicht, dass es so was gibt. Soweit wie ich das verstanden habe ist das P Konto an sich nichts anderes als ein normales Girokonto eben nur mit einer Pfändungsfreigrenze von € 985,15. D. h. an diese Summe kommt der Gläubiger, der das Konto pfänden möchte monatlich nicht ran. Welche Beträge auf dieses Konto eingehen und von wem diese Beträge stammen geht die Bank nichts an. Und wenn Deine Freundin von diesem Konto Geld abheben will, dann kann sie das tun, auch das geht die Bank wiederum nichts an. Ich glaube, dass die beiden Damen von der Bank nicht wissen wie ein P Konto zu behandeln ist. Lass Dich also nicht irritieren. Solltest Du tatsächlich Ärger bekommen, wende ich an die Hauptstelle und sprich mit einer kompetenten Person.
Wie gesagt, ich habe mich in dieses Thema gerade erst eingelesen. Sollte ich mich tatsächlichen irren sag mir mal Bescheid.
Gruß
Ella
Hallo,
ich habe noch gar nichts gehört, dass man sich strafbarmachen kann. Ich arbeite in der Personalabteilung und habe auch schon Gehalter auf das Konto der Freundin als abweichenden Kontoempfänger eingetragen. Ich verstehe jetzt nicht, was Du mit dem Freibetrag meinst. Leider kann ich da nicht helfen.
HG Circan