Gehalt aus Mini-Job pfändbar ?

Hallo zusammen,

wir standen bei uns in der Arbeit vor folgender Diskussion:

Wenn bei einem Arbeitnehmer mit festem Einkommen eine Gehaltspfändung vorgenommen wird, bleibt ihm in der Regel nicht all zu viel übrig.
Darf dieser Arbeitnehmer einen Mini-Job auf 400,-€ Basis annehmen und wenn ja, darf das daraus resultierende Gehalt gepfändet werden?
Wir konnten über dieses Thema keine klaren Aussagen finden. Vielleicht weiss jemand aus dem „www“-Kreis etwas darüber und kann ggf. dieses auch noch rechtlich fundamentieren.

Im Vorfeld schon einmal danek für Aussagekräftige Informationen
Grüße
4-season

Hallo 4-season,

sicherlich darf ma zusätzlich einen Minijob annehmen. Der Gläubiger kann jedoch, wenn er davon erfährt, die Zusammenrechnung mit dem normalen Lohn erwirken. Das heißt, beide Einkommen werden addiert und bilden dann das neue Einkommen. Da dieses dann höher sein würde, wird natürlich mehr gepfändet. Für einen Minijob gelten die gleichen Regeln, wie für eine Hauptbeschäftigung.

Viele Grüße
Florian