Hallo zusammen,
wir standen bei uns in der Arbeit vor folgender Diskussion:
Wenn bei einem Arbeitnehmer mit festem Einkommen eine Gehaltspfändung vorgenommen wird, bleibt ihm in der Regel nicht all zu viel übrig.
Darf dieser Arbeitnehmer einen Mini-Job auf 400,-€ Basis annehmen und wenn ja, darf das daraus resultierende Gehalt gepfändet werden?
Wir konnten über dieses Thema keine klaren Aussagen finden. Vielleicht weiss jemand aus dem „www“-Kreis etwas darüber und kann ggf. dieses auch noch rechtlich fundamentieren.
Im Vorfeld schon einmal danek für Aussagekräftige Informationen
Grüße
4-season