Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Hallo,

leider habe ich bisher nichts gefunden, was auf meine Lage zutrifft.
Ich bin schwanger und habe dies meinen Arbeitgeber im August mitgelteilt, nun bekomme ich ein Beschäftigungsverbot.

Bis Juli hatte ich bei diesen Unternehmen eine Stelle mit wesentlich mehr Gehalt als jetzt ab August (neuer AV ab August aber gleicher Arbeitgeber).

Es handelt sich bei beiden Gehältern um Festgehalt (ohne Zulagen etc.).

Für mich wäre es nun natürlich von Vorteil, wenn die Zahlung des Gehaltes im BV nach den letzten 13 Wochen berechnet wird, kann ich damit rechnen oder nicht?

Hallo!
Zunächst muß für diese Frage passen.
Es ist nicht mein Gebiet.
Wenn ich aber den Absender betrachte, frage ich nich seit wann auch Männer schwanger werden!?
Gleichwohl,
Zwei Wege:
Hat der Betrieb einen Betriebsrat?
Der wäre der erste Ansprechpartner.
Sind Sie in einer Gewerkschaft?
Dann ist dies der richtige Weg,
Gutes Gelingen zweimal.
atsch

Hallo,

danke für deine Reaktion und deinen Tipp!

Bzgl. der männlichen Schwangerschaft: Ich bevorzuge es nicht meine Idendität im Internet preiszugeben :wink:

Hallo, war ja auch als Witz gemeint,
nix für ungut.
Hoffe Du konntest die Tips gebrauchen.
atsch

Kann Dir nicht wirklich folgen, was ist überhaupt ein Beschäftigungsverbot? Mutterschutzzeit?

Warum ein neuer Arbeitsvertrag, hast du unterschrieben?

LG

Hey, musst du auch nicht unbedingt beantworten, ich habe noch nicht gewusst wie das hier funktionier und erstmal diese „Expertenbefragung“ gemacht.

Aber um dir zu Antworten: EIn Beschäftigungsverbot bekommt man, wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz laut Mutterschutzgesetzt (keine Gefärdung für Mutter und Kind) realisieren kann oder wenn es individuelle Gründe (Blutungen, mehrere Fehlgeburten etc.) gibt, dies stellt dann aber der Frauenarzt aus. Beschäftigungsverbot tritt demnach vor dem regulären Mutterschutz ein.

Ja ich habe unterschrieben, da der andere befristet war und dieser nicht.