Hallo,
leider habe ich bisher nichts gefunden, was auf meine Lage zutrifft.
Ich bin schwanger und habe dies meinen Arbeitgeber im August mitgelteilt, nun bekomme ich ein Beschäftigungsverbot.
Bis Juli hatte ich bei diesen Unternehmen eine Stelle mit wesentlich mehr Gehalt als jetzt ab August (neuer AV ab August aber gleicher Arbeitgeber).
Es handelt sich bei beiden Gehältern um Festgehalt (ohne Zulagen etc.).
Für mich wäre es nun natürlich von Vorteil, wenn die Zahlung des Gehaltes im BV nach den letzten 13 Wochen berechnet wird, kann ich damit rechnen oder nicht?