Gehalt bleibt aus

Hallo,

innerhalb der Probezeit habe ich meinem Arbeitgeber fristgerecht gekündigt.
Mehrfach habe ich mein ausstehendes Gehalt schriftlich mit Frist eingefordert.
Ich habe es gerade mit einem ganz üblen Exemplar an Arbeitgeber zu tun, denn neben der Schikane des Nichtzahlens grenzt es fast an Stalking, was er betreibt.

Ich habe die letzten Ausführungen bzgl. Armenrecht etc. verstanden. Meine ergänzende Frage ist:

Kann ich ohne juristischen Beistand im ersten Schritt den Antrag beim Arbeitsgericht stellen? Wenn ja, welche Formalien muss ich beachten?

Mir geht es darum, dass ich meinem letzten Arbeitgeber zutraue, dass er in der Interimsphase bis das Arbeitsgericht reagiert zahlt und ich die entstandenen Kosten erstreiten müsste.

Vielen Dank vorab für weitere Hilfestellungen…

Grundsätzlich kann man auch ohne Rechtsbeistand eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Hierzu gibt es relativ viele vergleichbare Anfragen und Antworten im Netz.
Eine Anwaltsseite sagt zu den Formalien folgendes:

Zitat
Ohne Anwalt klagen – was muss ich machen?

Wer ohne Anwalt klagen will, kann seine Klage beim Arbeitsgericht schriftlich einreichen. Weitaus besser ist es aber, zur Geschäftsstelle des jeweiligen Arbeitsgerichtes zu gehen – und die Klage dort mündlich aufzugeben. Die Angestellten dort helfen beim Formulieren der richtigen Anträge, die nicht falsch sein dürfen.

Was sollte ich mitbringen?

Wichtig ist, dass Sie die Adresse und den Namen der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers Ihres Betriebes parat haben. In manchen fällen handelt es sich um den Inhaber der Firma selbst – oder auch um den Vorstandsvorsitzenden.

Sie sollten die schriftliche Kündigung mitbringen. Außerdem dürfen Sie den Arbeitsvertrag nicht vergessen, aus dem sich Ihr Anstellungs-Verhältnis ergibt.

Wenn Sie Zeugen benennen wollen, sollten Sie auch deren vollen Namen und Adresse kennen.

Von Vorteil sind auch Ihre Gehaltsabrechnungen oder Ihre Einkommensteuer-Bescheinigung. Daraus errechnet das Gericht die Gebühren.
Zitatende

Ich würde einfach mal ein bißchen im Netz recherchieren und dann in Ruhe überlegen, ob ich mir den ersten Schritt alleine zutraue.

Gruß

Hallo Elke,

ich kläre sowas alles über den DGB-Rechtsschutz der IG Metall…

In deinem Fall, naja, gehe mal davon aus, selbst wenn du einen Titel in der Tasche hast, hast du aber das Geld noch lange nicht.

Gehe lieber zum Anwalt, und mache alles geltend. Plan B: gehe zu deinem zuständigen Arbeitsgericht (in die Schreibstube) und erkläre da dein Anliegen. Da wird auch alles aufgenommen und in die Wege geleitet.

Erste Instanz und Guteverhandlung ist kostenfrei beim Arbeitsgericht. Das bedeutet auch, jeder trägt seine Kosten selbst.

Liebe Grüße und viel Erfolg.

Hallo und guten Tag,
zumindestens sollte es erstmal ein Trost sein, daß man bei solch einem Arbeitgeber nicht mehr arbeiten muß.
Da dieses nicht mein Gebiet ist, kann ich nur folgendes raten.
Wir haben Arbeitsämter, die könnten dir vielleicht weiterhelfen. Zumindestens einen besseren Rat geben, als ich das jetzt könnte. Und viel Erfolg,
Karl

Hallo

direkte Hilfe kann ich dir nicht geben. Wenn du privat eine REchtsschutzversicherung hast wurde die im Arbeitsrecht zahlen oder über die Gewerkschaft.
Ich würde auch mal beim Amtsgericht fragen.

Gruß