Gehalt bleibt aus!

Hallo,
jemand hat bis Ende Juli in einer Spedition gearbeitet und deswegen selbst gekündigt, weil die Gehälter immer länger ausgeblieben sind (bis zu 4 Wochen). Im August hat er seinen alten Urlaub und die angefallenen Überstunden abgefeiert und ab 01.09. in einer neuen Firma angefangen. Das Problem ist, daß die alte Firma finanziell am Gletscher hängt und der Rest der Angestellten das August-Gehalt erst letzte Woche auf dem Konto hatte. Nicht aber der Mitarbeiter, der gekündigt hat. Man vermutet, daß der Arbeitgeber „aus Rache“ (übler Charakter) oder einfach aus Geldnot nicht überweist. Geld für einen Anwalt oder gar Rechtsschutz ist nicht da. Hilft da ein Arbeitsgericht oder das Arbeitsamt kostenlos weiter??? Das Konto ist natürlich seit Beginn dieser verspäteten Zahlungen im Soll, was auch wieder Zinsen gekostet hat. Kann man das ebenfalls anrechnen?

Grüße, Meister Petz

Das Arbeitsamt…
ist da erstmal der richtige Partner. Zumindest hier in MA hat es auch eine kostenlose Rechtsberatung dazu.

Charakter) oder einfach aus Geldnot nicht überweist. Geld für
einen Anwalt oder gar Rechtsschutz ist nicht da.

Arbeitslos = hohe Chance auf „Armenrecht“ = kostengünstig/kostenloses Verfahren

Hilft da ein
Arbeitsgericht

Amtsgericht = Verweigerung der Vertraglichen Leistungen (aus dem Arbeitsvertrag)

im Soll, was auch wieder Zinsen gekostet hat. Kann man das
ebenfalls anrechnen?

= Schadenersatz

Das größte Thema dürfte sein, dass Du mit Deinen Forderungen bei einem Konkurs evlt. nachrangig bist und dann doch nix übrigbleibt.

Also geht erst mal zum Arbeitsamt, ob die Dich mitunterstützen würden, dann zum Amtsgericht um einen „Titel“ auf die ausstehenden Gehaltszahlungen zu erwirken und dort wird man Dir auch sagen können, ob Du mit deinem reduzierten Einkommen nicht sowieso „Armenrecht“ in der Juristerei genießt.

Gruß

Stefan

Das Arbeitsamt (zufällig auch in MA) bietet eine solche Beratung nicht (hab angerufen).
Das Arbeitsgericht verweist auf die Rechtsberatung im Amtsgericht. Dort wiederum hat man Prozeßkostenhilfe abgelehnt, weil der Betroffene ja wieder einen Job hat. So geht´s in Deutschland dem Anständigen…

Und die Anwalts- und Gerichtskosten sind unbezahlbar!

Trotzdem danke…

Amtsgericht
Dann geht direkt gegenüber zum Amtsgericht und lass dir über die berechnete Summe einen Titel ausstellen. Die Gebühren sind tragbar und dann auf zum Gerichtsvollzieher. Eine Prüfug auf Korrektheit Deiner Forderung findet zunächst nicht statt.

Gruß

Stefan

Hallo,
einen Mahnbescheid und ggfls. den Gerichtsvollzieher wird der brave Arbeitnehmer aber wohl noch bezahlen können, da kannst Du dann auch direkt Deine Dispo-Zinsen mit drauf schreiben, Viel Erfolg

Bommel

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Unbezahlbar…
Hi!

Das Arbeitsgericht bietet zur Klärung von Streitigkeiten eine erste Instanz an (wie jedes andere Gericht auch!)

In dieser ersten Instanz ist kein Anwalt von Nöten!

Anders als bei anderen Gerichten: In der ersten Instanz trägt jede Partei die Kosten selbst!

Wenn ein Anspruch aus dem Arbeitsvertrag nachweisbar ist, sollte es kein großes Problem sein, dem Gericht diesen Anspruch auch ohne Anwalt glaubhaft zu machen.
Da Du keinen Anwalt in der ersten Instanz einsetzen musst, halten sich die Kosten noch in einem erträglichen Rahmen!!!

Verzichten würde ich ganz sicher nicht! Und bei der Klageformulierung hilft Dir die Rechtsantragsstelle beim zuständigen Arbeitsgericht - kostenlos! Die dürfen zwar nicht beraten, aber in der Formulierung helfen sie in der Regel schon, wenn Du Dein Anliegen dort vorträgst!

LG
Guido

Anders kann es natürlich sein, wenn Du Deinem Ex-Arbeitgeber einen Mahnbescheid (1,50 € in jedem Schreibwarengeschäft und ca. 30 € Gerichtskosten) zukommen lässt…

Hallo,
leider muß ich vorab die Bemerkung machen, das man immer wieder liest,
für eine Rechtschutz sei kein Geld da - eine Versicherung, die man meiner Erfahrung nach, immer noch am meisten braucht. Diese ist in vielen Fällen immer noch billiger, als hinter her der große Schaden.
Dein jetziger Schaden sollte vielleicht eine Überlegung zum Abschluß einer Rechtschutzversicherung sein. Ich bezahle z. B. nur 15 Euro im Monat dafür für Miet-Sozial-Berufsrecht. Liebe so eine Rechtschutz, dafür z. B. mal eine Schachtel weniger rauchen oder sonstiges.

Es könnte sein, was ich jedoch nicht glaube, das Du evtl. Anspruch auf Beratungsbeihilfe beim Amtsgericht hast. Dort mußt Du Deine finanziellen Verhältnisse offenbaren, erklären, warum Du einen Rechtsanwalt brauchst und dort wird dann entschieden, ob Du einen bezahlt bekommst - unter Prüfung deiner wirtschaftlichen Verhältnisse und den Erfolg Deines Anliegens. Wenn Du selbst gekündigt hast, kann das natürlich zusätzlich schwierig werden. Wenn Du einen Beratungsschein bekommst, mußt Du - meine ich - ca. 10 Euro zuzahlen zu dem Beratungsgespräch.

Anderweitig müsstest Du Dich wohl mal beim Arbeitsgericht selbst erkundigen, wo man da wie Hilfe erwarten kann.

Eine Rechtschutz würde für den Fall nicht aufkommen, da diese nur für Fälle bezahlt, die nach Vertragsabschluß zustande kommen (Wartezeit zusätzlich 3 Monate, bevor die einspringt). Vielleicht überlegst Du Dir mal eine Rechtschutz abzuschließen.

In wie weit das Arbeitsamt hilft, weiß ich nicht.

Gruß
Birgit