Hi Experten!
Arbeitnehmer A ist per Arbeitsvertrag Angestellter bei der B GmbH. Die B GmbH bietet dem A als Leckerchen einen Gehalts-Bonus zusätzlich zum Fixgehalt, wenn A mehr als den Mindestertrag i.H.v. xyz Euro für die B GmbH erwirtschaftet.
Aber: Die B GmbH will in den Vertrag schrieben, dass A am Ende des Jahres etwas vom bereits gezahlten Gehalt zurückzahlen muss, wenn A leider noch nicht mal den Mindestertrag erwirtschaftet - die B GmbH will also eine Malus-Zahlung vertraglich fixieren!
Ist das rechtlich ok?? Falls ja, wie erfolgt die Rückrechnung des ja bereits versteuerten Gehalts des A? Und ist es erlaubt, dass quasi A aus dem ihm bereits gezahlten Gehalt (also aus seinem Privatvermögen) Gewinneinbußen der B GmbH ausgleichen soll?
Dank vorab für alle Tipps und Hinweise!
Gruss,
Martin