Gehalt: Bonus- und Malus(!)regelung?

Hi Experten!

Arbeitnehmer A ist per Arbeitsvertrag Angestellter bei der B GmbH. Die B GmbH bietet dem A als Leckerchen einen Gehalts-Bonus zusätzlich zum Fixgehalt, wenn A mehr als den Mindestertrag i.H.v. xyz Euro für die B GmbH erwirtschaftet.
Aber: Die B GmbH will in den Vertrag schrieben, dass A am Ende des Jahres etwas vom bereits gezahlten Gehalt zurückzahlen muss, wenn A leider noch nicht mal den Mindestertrag erwirtschaftet - die B GmbH will also eine Malus-Zahlung vertraglich fixieren!
Ist das rechtlich ok?? Falls ja, wie erfolgt die Rückrechnung des ja bereits versteuerten Gehalts des A? Und ist es erlaubt, dass quasi A aus dem ihm bereits gezahlten Gehalt (also aus seinem Privatvermögen) Gewinneinbußen der B GmbH ausgleichen soll?

Dank vorab für alle Tipps und Hinweise!

Gruss,

Martin

Hallo,

wo ist das Problem? Im Normalfall wird man dann einen Teil des monatlichen Gehalts als Vorschuss auf eine Provision/Sonderzahlung bezeichnen, die einem Rückforderungsvorbehalt unterliegt. D.h. Du darfst dann einfach nur nicht alles was am Monatsende auf deinem Konto landet als dein dir zur freien Verfügung stehendes Gehalt betrachten, sondern musst dann den entsprechenden Teil eher wie ein Darlehen sehen. Wird das Ziel nicht erreicht, ist das Darlehen eben wieder zurück zu zahlen. Wovon ist erst mal egal. D.h. wenn Du es zwischenzeitlich verprasst hast, hast Du dann ein Problem. Vermutlich werden dann die ersten Gehaltszahlungen im Folgejahr entsprechend mager ausfallen.

Zu deinem „unbeschränkten Eigentum“ wird das Geld eben erst dann, wenn das Ziel erreicht ist.

Gruß vom Wiz

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