Gehalt einbehalten wegen Vertragsstrafe?

Hallo an alle!!!

Folgendes Problem:

Frau X befindet sich in der Probezeit. Sie möchte kündigen, da die Arbeitsbedingungen sehr makaber und fast schon „unmenschlich“ sind

  • Fahrten, die sie erledigen muss (keine Arbeitszeit)
  • Arbeitszeiten von 5.00 Uhr bis 19.00 Uhr
  • 14 Tage arbeiten am Stück!!!
    -…
    Alles Sachen, die nicht im Arbeitsvertrag stehen!

Nun besteht, aber folgendes Problem:

Im Arbeitsvertrag steht:
Aufgrund von Einarbeitungskosten wird bei einer Kündigung in den ersten 12 Wochen eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes erlassen.

Kann die Klausel nur inhaltlich weitergeben.

Hat der Arbeitgeber das Recht das gesamte Gehalt einzubehalten, obwohl Frau X jeden Tag arbeiten war (und noch geht).

Die Einarbeitung betrug drei Tage, dann musste Frau X schon allein in einem Geschäft stehen. Außerdem wurden ihr für diese 3 Tage schon Stundenlohn gekürzt!

Wer kennt sich aus?

Wer kennt sich aus?

Im Zweifel ein Rechtsanwalt.

Nach meinem bescheiden Wissen zu urteilen, sind diese Regelungen nicht erlaubt und damit unwirksam.

Gruß
Torben

Hallo,

Frau X befindet sich in der Probezeit. …

Nun besteht, aber folgendes Problem:

Im Arbeitsvertrag steht:

Aufgrund von Einarbeitungskosten wird bei einer Kündigung in
den ersten 12 Wochen eine Vertragsstrafe in Höhe eines
Bruttomonatsgehaltes erlassen.

das ist wohl grundsätzlich so erlaubt, aber das ganze muss verhältnismäßig sein. Was es in dem geschilderten Fall evtl. nicht ist.

Ein Anwalt oder die Gewerkschaft könnte bei der Klage helfen, die evtl. nötig ist, um das Geld vom Arbeitgeber einzuklagen.

Gruß
cosis

Hi!

Aufgrund von Einarbeitungskosten wird bei einer Kündigung in
den ersten 12 Wochen eine Vertragsstrafe in Höhe eines
Bruttomonatsgehaltes erlassen.

Zunächst mal ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verhältnismäßig.

Als Faustregel wird gerne genommen: Maximal der Zeitraum, der die Kündigungsfrist umfasst.
Gerichte entscheiden da dann meißt derart, dass nicht auf den kürzeren Zeitraum umgedeutet wird, sondern die Klausel komplett in den Boden gestampft wird.

Hat der Arbeitgeber das Recht das gesamte Gehalt
einzubehalten, obwohl Frau X jeden Tag arbeiten war (und noch
geht).

Nun, auch ein Arbeitgeber muss sich selbst bei berechtigter Forderung an die §§850 ff ZPO (Pfändungsfreibeträge) halten.

Gruß
Guido

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/vertragsstrafe.htm