Gehalt einbehalten

Hallo,

ich bin mir nicht ganz schlüssig über folgenden Vorfall, eventuell hat jemand eine andere Ansicht:

Eine Frau hat Ihre Arbeitsstelle im Dezember 06, als Erzieherin, beim Kindergarten zum 31.01.2007 gekündigt. Im November hat Sie eine sog. Jahres-SZ bekommen von 1873€ Brutto. Das wird wohl das Weihnachts- und Urlaubsgeld gewesen sein. Es gibt in der „Anlage 14 im KAVO - Verordnung über Weihnachtszuwendung“ eine Klausel die besagt das Sie das Geld zurück zu zahlen hat, wenn Sie vor dem 31.03. des folgenden Kalenderjahres kündigt. Das ist auch soweit i.O. Ich bin mir nicht sicher ob man Sie nicht von dieser Rückzahlungsaufforderung in Kenntnis hätte setzen müssen. Die Frau bekommt am Ende des Monats für den aktuellen Monat Gehalt. Ihr letztes Gehalt, also das von Januar 2007 beträgt sage und schreibe 15,11€.

Meiner Meinung nach ist das nicht zulässig gewesen da im BGB Paragraph 850 - Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen geschrieben steht das eine Grenze von 985,15€ nicht pfändbar ist. Oder ist das in diesem Fall etwa keine Pfändung ?! Und 2. wäre das onehin ein bisschen viel gewesen, denn Sie bekommt ein normales Netto von 1214€ -im November war es 2100€… Bei einem Weihnachtsgeld-Brutto von 1873€ sind 1200€ Netto doch zuviel, was zurückbezahlt werden soll.

Darf man nun das ganze Gehalt (ohne Vorwarnung) ausser 15€ einbehalten?

Gruß
Chris

Hallo Chris,

(1) nein, das ist keine Pfändung.
(2) um zu sehen, ob der Betrag richtig ist oder nicht, muss man die ganze Abrechnung kennen: Auszahlung und Abzug des „Weihnachtsgeldes“ haben sich im Bereich Bruttogehalt, nicht im Bereich Netto nach Steuern und SV-Abzügen, abgespielt.

Schöne Grüße

MM

Hallo Chris,

(1) nein, das ist keine Pfändung.
(2) um zu sehen, ob der Betrag richtig ist oder nicht, muss
man die ganze Abrechnung kennen: Auszahlung und Abzug des
„Weihnachtsgeldes“ haben sich im Bereich Bruttogehalt, nicht
im Bereich Netto nach Steuern und SV-Abzügen, abgespielt.

Hmm, und wenn man davon ausgeht das die Frau für 1 Monat nur diese 15,11€ hätte, wovon soll sie die Miete, Strom usw. bezahlen. Sie konnte doch nicht wissen das Sie kein Gehalt bekommt.
Gibt es da kein Maximum was der AG abziehen konnte ?

Gruß
Chris

Hallo

Steht da etwas von „Rückzahlung“ oder on „Einbehalt“, bzw „Verrechnen mit dem letzten Gehalt“?

Gruß,
LeoLo

Servus,

Hieran:

Sie konnte doch nicht wissen das Sie kein Gehalt
bekommt.

darf ein Fragezeichen gesetzt werden. Die AN wusstet, dass das Weihnachtsgeld zur Rückzahlung ansteht, und auch, dass das Weihnachtsgeld in etwa ein Monatsgehalt ausmacht. Das Ergebnis ist also genauso wenig überraschend als es wäre, wenn z.B. im Januar bloß noch zwei Tage lang gearbeitet worden wäre: Dann wäre das Januargehalt auch niedriger als die Miete.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

Hieran:

Sie konnte doch nicht wissen das Sie kein Gehalt
bekommt.

darf ein Fragezeichen gesetzt werden. Die AN wusstet, dass das
Weihnachtsgeld zur Rückzahlung ansteht, und auch, dass das
Weihnachtsgeld in etwa ein Monatsgehalt ausmacht. Das Ergebnis
ist also genauso wenig überraschend als es wäre, wenn z.B. im
Januar bloß noch zwei Tage lang gearbeitet worden wäre: Dann
wäre das Januargehalt auch niedriger als die Miete.

Aber wenn Sie im Januar nur 2 Tage gearbeitet hätte, wäre es ja auch nicht verwunderlich das Sie so wenig von dem AG bekommt. Die AN wusste nicht ob das Weihnachtsgeld zurückgefordert wird, und wenn doch dann hätte Sie sich darauf einstellen können, oder zumindest eine Ratenzahlung vereinbaren könne.

Was ist mit einer Grenze, die der Arbeitgeber für geleistete Arbeit am Gehalt bei solchen Rückforderungsgeschichten nicht überschreiten darf ?

Gruß und danke für die Antworten

Servus,

Was ist mit einer Grenze, die der Arbeitgeber für geleistete
Arbeit am Gehalt bei solchen Rückforderungsgeschichten nicht
überschreiten darf ?

Der Schlüssel dazu liegt in der Nachfrage von LeoLo: Was genau ist im Sachverhalt dazu vereinbart?

Schöne Grüße

MM