Eine Mitarbeiterin wurde innerhalb der Probezeit von mir gekündigt (nicht fristlos, aber sofort freigestellt). Sie hat nachweislich versucht, Kunden abzuwerben, die Kontaktaufnahme hat sie selbst auf Befragen bestätigt. Im Vertrag ist eine Vertragsstrafe für solches Veerhalten von 2000 Euro vereinbart, ihr Gehalt als Aushilfskraft ist bei 400 Euro. Ich habe diese Vergütung zunächst zurückgehalten, am 2.d.M. kam ihre Mitteilung, dass das Gehalt ausstünde und erste kostenpfl. Rücklastschriften schon entstanden seien (das ist zwar unglaubhaft, ist sie doch vor kurzem stolze Besitzerin eines Bungalows durch vorgezogenes Erbe geworden). Ich habe ihr sofortige Zahlung des Geldes zugesagt, wenn vorher von ihr eine schriftliche Erklärung vorliegt, dass sie keine Verbindungen zu Kunden oder sonstigen Institutionen, die sie dcurch ihre Arbeit in meinem Büro kennengelernt hat, aufnimmt.
Kann ich das Gehalt tatsächlich zurückhalten oder wie entscheiden die Arbeitsgerichte i.d.R.?
Für kurzfristige Rückmeldung danke ich im voraus.
Hallo Lehnert,
ich bin zwar kein Experte,dennoch aber wenn ich alles richtig verstanden habe, war die Dame bei Ihnen als
Aushilfskraft auf 400€ Basis und der Androhung einer Konvetionalstrafe beschäftigt. Stimmt das so?
Von einem solchen Vertrag für eine Aushilfkraft habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört.
Nachfolgend ein paar Links in denen Sie evtl. fündig werden könnten.
Gehalt/Lohn einfach einbehalten geht meines Erachtens nicht, da es sich um die Existenzgrundlage handelt.
Mag zwar sein, daß das im Falle Ihrer Aushilfkraft durch die Erbschaft nicht der Fall ist, aber Gesetze
gelten eben nun mal für alle.
Tut mir leid, daß ich nicht wirklich helfen konnte.
Viele Grüße
Rumpelstilz
http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html
http://www.ug-vida.at/ugvida/eisenbahn/pdfdateien/20…
Es gilt, was im Arbeitsvertrag beidseitig vereinbart wurde, insoweit keine gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen entgegenstehen. Ohne jedoch einem Arbeitsgerichtsverfahren vorgreifen zu wollen, ist der vereinbarte Lohn zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist unabhängig vom Lohn zu behandeln.
Hallo,
da kann ich leider auch nicht weiter helfen.
MFG
Kundy
Hallo, da bin ich leider kein Experte!
Hallo,
eine seriöse Antwort auf diese Fragestellung ist ohne Kenntnisse des Arbeitsvertrages und des gesamten Sachverhaltes meiner Meinung nach nicht möglich.
Sorry
Sie dürfen das Gehalt nicht einbehalten. Das Recht sagt klar, dass man das Gehalt mit nichts verrechnen kann. Die Forderungen, die Sie erheben, müssen Sie auf normalem Rechtswege einklagen, ggf. per Mahnbescheid (aber bitte vom Gericht, die Internet-Mahnbescheide sind nicht wirklich rechtskräftig). Dass die Mitarbeiterin frühzeitig einen Bungalow geerbt hat, sagt noch lange nichts über Ihre finanzielle Situation aus.
Um sich nicht in Schwierigkeiten zu bringen, falls der Fall vor Gericht landet, würde ich Ihnen raten, sich rechtlich korrekt zu verhalten und der Mitarbeiterin das Gehalt auszuzahlen, das Sie ihr noch schulden.
LG
Eine Mitarbeiterin wurde innerhalb der Probezeit von mir
gekündigt (nicht fristlos, aber sofort freigestellt). Sie hat
nachweislich versucht, Kunden abzuwerben, die Kontaktaufnahme
hat sie selbst auf Befragen bestätigt. Im Vertrag ist eine
Vertragsstrafe für solches Veerhalten von 2000 Euro
vereinbart, ihr Gehalt als Aushilfskraft ist bei 400 Euro. Ich
habe diese Vergütung zunächst zurückgehalten, am 2.d.M. kam
ihre Mitteilung, dass das Gehalt ausstünde und erste
kostenpfl. Rücklastschriften schon entstanden seien (das ist
zwar unglaubhaft, ist sie doch vor kurzem stolze Besitzerin
eines Bungalows durch vorgezogenes Erbe geworden). Ich habe
ihr sofortige Zahlung des Geldes zugesagt, wenn vorher von ihr
eine schriftliche Erklärung vorliegt, dass sie keine
Verbindungen zu Kunden oder sonstigen Institutionen, die sie
dcurch ihre Arbeit in meinem Büro kennengelernt hat, aufnimmt.
Kann ich das Gehalt tatsächlich zurückhalten oder wie
entscheiden die Arbeitsgerichte i.d.R.?
Für kurzfristige Rückmeldung danke ich im voraus.