Also nehmen wir an es bewirbt sich jemand auf eine Stelle die mit einer bestimmten Gehaltsklasse ausgeschrieben ist. Die Person bekommt die Stelle und gleichzeitig aber eine Stellenbeschreibung und einen Arbeitsvertrag der 2 Gehaltsstufen unter der ausgeschriebenen Gehaltsstufe sind. Die Begründung des AG lautet, weil bestimmte Aufgabengebiete angeblich weggelassen wurden, würde nur noch die geringere Gehaltsstufe in Frage kommen. Darf der Arbeitgeber einfach die Bedingungen und Gehälter von ausgeschriebenen Stellen ändern?
Hallo erstmal,
verhandelt wird zwischen den Beteiligten direkt, und genau so wie es dem AG frei steht, sich in solchen Verhandlungen von einem höheren Gehalt und sonstigen Nettigkeiten überzeugen zu lassen, steht es ihm auch frei, sein Angebot jederzeit zu verschlechtern. Das Inserat in der Zeitung oder die Stellenbeschreibung beim Arbeitsamt bindet niemanden.
Auf der anderen Seite steht des dem AN frei, den AG davon zu überzeugen, dass er mehr wert ist als ausgeschrieben (oder zumindest soviel wie ausgeschrieben), als auch das Angebot abzulehnen und wo anders zu unterschreiben.
Sorry, aber das ist mal wieder so eine Frage bei der ich wirklich nur den Kopf schütteln kann: Glaubst Du allen Ernstes, es gäbe die von Dir gewünschte Möglichkeit einer Lösung in der Form, dass man Dir hier erzählt, dass der AG zum ausgeschriebenen Satz anstellen muss, und einen AG der sich dies im Vorfeld des Vertrages von einem potentiellen AN sagen ließe, und dann gerade mit dem den Vertrag schließen würde?
Natürlich sind solche Fälle ärgerlich, vielleicht könnte man mit spitzfindigen juristischen Überlegungen zu einem theoretischen Ergebnis kommen, was dann besser wäre, aber rein praktisch kann man keinen AG zwingen einen Vertrag zu bestimmten Konditionen abzuschließen, und wenn man mit so einem Thema drei Tage nach Vertragsschluss kommt, wird man das Ende der Probezeit nicht erleben. Und macht man es danach, wird man sehen wie schnell man trotzdem auf der Straße steht. Und was hat man dann unter dem Strich damit gewonnen, vielleicht vor dem ArbG € 1.200,-- Nachzahlung und eine kleine Abfindung zu erstreiten?
Werde erwachsen, und akzeptiere, dass es Situationen gibt, in denen jemand anderes einfach am längeren Hebel sitzt. Damit schläft sich einfach besser.
Gruß vom Wiz
@wiz: Es tut mir sehr leid, dass ich eine solche dumme Frage gestellt habe. Trotzdem danke für die Antwort.
Also, falls es dich tröstet: Ich habe deine Frage gelesen und war auch schon ganz gespannt auf die Antwort. Bin auch nicht darauf gekommen.
Levay
Hallo Nicole, Deine Frage an sich ist nicht dumm, allerdings etwas realitätsfremd, wenn man sich mal alle möglichen Konsequenzen ausmalt.
Gruß,
Malte
Hallo,
ich habe ja nicht gesagt, dass die Frage dumm ist. Aber es ist schon für einen Menschen im Arbeitsleben etwas naiv die Frage so zu stellen. Denn es gibt Situationen - und diese gehört dazu - da geht es nicht um so eine konkrete Detailfrage, sondern um eine Würdigung der Gesamtsituation. Und da müsste einem mit etwas Erfahrung im Berufsleben auffallen, dass da einfach ein Blumentopf zu gewinnen ist.
Gruß vom Wiz