Gehalt eingefroren - rechtens?

Guten Tag Communtiy,

Folgende Frage brennt mir auf der Seele:

Kann ein Arbeitgeber (nebenjob) das Gehalt für einen Monat einfrieren, weil man mehr oder weniger unschuldig unentschuldigt gefehlt hat?

Ich dachte bis jetzt immer, dass die einzige Möglichkeit des Unternehmens die fristlose Kündigung ist.

Ich danke schonmal im Vorraus für viele hilfreiche Antworten!

Mit freundlichen Grüßen,

Hallo manacor,

darauf kann ich Dir leider keine rechtlich richtige Antwort geben, aber den Rat, Deinen Betriebsrat zu fragen; denn der weiß das bestimmt.

Gruß Joachim

Hallo manacor!

Also so etwas habe ich auch noch nicht gehört!
Eigentlich können sie nur fristlos Kündigen(mehrfaches unentschuldigtes Fehlen ist natürlich ein triftiger Grund)oder, wenn sie dich noch nicht verlieren möchten, zunächst einmal Abmahnungen schicken.

Interessant wäre jetzt natürlich noch die Angaben in deinem Vertrag zu kennen, denn oft wird ja auch gerade bei Nebenjobs nur „geleistete Arbeit“ bezahlt…also ohne bezahlten Urlaub usw…dann könnte die Sachlage schon wieder anders aussehen.

Hoffe du bekommst noch eindeutigere Informationen, als meine hier…denn mehr kann ich dir dazu leider nicht sagen.

Lg, Sandra.

Antwort - Gehalt eingeforen
Hab grad selber gemerkt, dass es ziemlich spärliche Informationen sind!

also, es handelt sich um einen Nebenjob, und ich werde jeden Monat gleich bezahlt.
Nun war ich den kompletten Mai arbeiten, und bin dann am 18. für eine Woche in meinen akzeptierten Urlaub gegangen.

Habe vorher extra nochmal auf dem Arbeitsplan nachgeschaut, ob ich für Mai nochmal eingetragen bin, was allerdings nicht der Fall ist.

Kam nun aus dem Urlaub wieder, und erfahre 2 Tage später, dass ich unentschuldigt gefehlt habe, also hat sich anscheinend der Arbeitsplan geändert, während ich im Urlaub war.

Mal ganz davon abgesehen, dass man mich ja mal hätte benachrichtigen können, geht es mir vor allem um die Verhältnismäßigkeit.

Ich verpasse 2 Tage à 4 Stunden, und mein komplettes Monatsgehalt wird einbehalten.

Das kommt mir doch nicht so ganz rechtens vor…?!

Mit freundlichen Grüßen

Also DAS ist auch ganz bestimmt nicht „rechtens“!!! Da würde ich mir auf jeden Fall sofort rechtliche Hilfe holen und sofort das Gehalt einfordern, vor allem wenn der Urlaub ja genehmigt war! Vielleicht reicht ja schon ein Schreiben vom Anwalt und sie lenken ein.

Habt ihr denn keine schriftlichen Urlaubsanträge?
Also beim nächsten Urlaub würde ICH an deiner Stelle nach der Erfahrung auf jeden Fall auf einen schriftlichen Antrag bestehen!
Wünsche dir viel Erfolg…Lg, Sandra.