Hallo,
Werde im Folgenden nochmal versuchen, Licht ins Dunkel zu
bringen.
das nächste Mal könnte das schon in der Frage sinnvoll sein, das ist ja hier nicht die Knobeloase.
Es geht um einen Nebenjob, und es wird jeder Monat gleich
bezahlt.
Jetzt war der AN komplett den Monat arbeiten, bis er seinen
akzeptierten Urlaub vom 18. - 25. angetreten hat.
also wäre der Monat komplett zu bezahlen, sofern es sich um bezahlten Urlaub handelt.
Der AN hat vor seinem Urlaub nochmal auf den Arbeitsplan
geschaut, auf jenem er für den Monat Mai nicht mehr
eingetragen war.
Nun hat sich dieser Umstand wohl während des Urlaubs geändert,
allerdings ohne Benachrichtigung des Arbeitgebers.
wie jetzt, hat er nun komplett bis zum Urlaub gearbeitet oder nicht?
Der Arbeitsplan hat sich rückwirkend geändert???
Fernab der Frage, ob sich der Arbeitnehmer selbst darum hätte
kümmern müssen, wann er arbeiten muss, stellt sich doch jetzt
die Frage, ob das Verhältnis rechtens ist.
Es wurden 2 Arbeitstage à 4 Stunden verpasst, und das ganze
Gehalt vom Mai wurde einbehalten.
Ohne Arbeit kein Lohn geht nicht über die versäumten Stunden hinaus. Mehr Einbehalt - innerhalb der Pfändungsgrenzen - ginge nur, wenn aufgrund eines schuldhaften Versäumnisses des AN ein Schaden entstanden wäre (z.B. teurere Ersatzkraft).
VG
EK