Gehalt eingefroren - rechtens?

Guten Tag Communtiy,

Folgende Frage brennt mir auf der Seele:

Kann ein Arbeitgeber (nebenjob) das Gehalt für einen Monat einfrieren, weil man mehr oder weniger unschuldig unentschuldigt gefehlt hat?

Ist nicht die fristlose Kündigung die einzige Möglichkeit, die ein Unternehmen in diesem Falle hat?

Ich danke schonmal im Vorraus für viele hilfreiche Antworten!

Mit freundlichen Grüßen,

Hallo,

ach so, bei einem gegenseitigen Vertrag darf also die eine Seite tun was ihr beliebt, während die andere zahlt. Also wäre es für dich in Ordnung, keine Ware bekommen zu haben, aber den Kaufpreis zu zahlen, und kommt der Handwerker nicht, weil er keine Lust oder Zeit oder andere Termine hatte, aber seine Rechnung, wird die Rechnung natürlich sofort bezahlt. Er hat ja mehr oder weniger unentschuldigt gefehlt.

Nein, wenn es nicht ein Fall mit Entgeltfortzahlungspflicht (EFZG, BURlG, §§ 615, 616 BGB) ist bzw. die Voraussetzungen nicht ausreichend nachgewiesen, dann gilt der Grundsatz: Keine Arbeit, kein Lohn.

VG
EK

weil man mehr oder weniger unschuldig

unentschuldigt gefehlt hat?

Hallo,
da meinem Vorschreiber nichts hinzuzufügen ist, bleibt nur die Frage, wie geht das? Ich weiss, rechtlich egal, aber ich bin einfach neugierig.

Nur so als Rückfrage:
Hängt das nicht alles davon ab, wie genau der Arbeitsvertrag formuliert ist?

Also mal nur rein theoretisch angenommen, der AN genießt Vertrauensarbeitszeit.
Kann ihm dann irgendwer ans Leder, wenn er unangemeldet an einem Tag nicht zur Arbeit erschienen ist? Nö, oder?

Und ansonsten: War ein AN an einem einzigen Tag nicht anwesend, wie sieht es dann mit einem Einfrieren des Lohns aus? Die partielle Nichterfüllung will ich ja nicht wegdiskutieren - aber ist in so einem Fall überhaupt die Verhältnismäßigkeit der Mittel gegeben?

Cheers,
Michael

Nur so als Rückfrage:
Hängt das nicht alles davon ab, wie genau der Arbeitsvertrag
formuliert ist?

Unter Umständen ja.

Also mal nur rein theoretisch angenommen, der AN genießt Vertrauensarbeitszeit.
Kann ihm dann irgendwer ans Leder, wenn er unangemeldet an einem Tag nicht zur Arbeit erschienen ist? Nö, oder?

Ging es in der Frage nicht um einen ganzen Monat?

Und ansonsten: War ein AN an einem einzigen Tag nicht anwesend, wie sieht es dann mit einem Einfrieren des Lohns aus? Die partielle Nichterfüllung will ich ja nicht wegdiskutieren - aber ist in so einem Fall überhaupt die Verhältnismäßigkeit der Mittel gegeben?

Was ist nicht verhältnismäßig, wenn für nicht geleistete Arbeit auch kein Lohn bezahlt wird?
Bei einzelnen Stunden oder einem Tag wird man wahrscheinlich darauf hoffen können, dass das über Urlaub oder Überstundenabbau geregelt wird. Vertrauensarbeitszeit bedeutet jedenfalls nur sehr selten, dass es dem AN vollkommen freigestellt ist, wann und vor allem ob er zur Arbeit erscheint. Meist ist da nur der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit frei wählbar und auch dabei gibt es oft Kernarbeitszeiten. Käme also wirklich sehr auf den Vertrag an, den der Frager aber hier in dieser Form nich erwähnt hat. Insofern kann eine Antwort nur auf den allgemein üblichen Verträgen erfolgen.

Grüße

Würde die Vertrauensarbeitszeit hier so geregelt sein, dass dies problemlos möglich wäre, müsste man ja auch nicht von „unentschuldigtem Fehlen“ reden.

Das schliesst sich aus der Fragestellung eigentlich aus…

Werde im Folgenden nochmal versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen.

Es geht um einen Nebenjob, und es wird jeder Monat gleich bezahlt.

Jetzt war der AN komplett den Monat arbeiten, bis er seinen akzeptierten Urlaub vom 18. - 25. angetreten hat.

Der AN hat vor seinem Urlaub nochmal auf den Arbeitsplan geschaut, auf jenem er für den Monat Mai nicht mehr eingetragen war.
Nun hat sich dieser Umstand wohl während des Urlaubs geändert, allerdings ohne Benachrichtigung des Arbeitgebers.

Fernab der Frage, ob sich der Arbeitnehmer selbst darum hätte kümmern müssen, wann er arbeiten muss, stellt sich doch jetzt die Frage, ob das Verhältnis rechtens ist.
Es wurden 2 Arbeitstage à 4 Stunden verpasst, und das ganze Gehalt vom Mai wurde einbehalten.

Danke für alle Antworten :wink:

Hallo,

Werde im Folgenden nochmal versuchen, Licht ins Dunkel zu
bringen.

das nächste Mal könnte das schon in der Frage sinnvoll sein, das ist ja hier nicht die Knobeloase.

Es geht um einen Nebenjob, und es wird jeder Monat gleich
bezahlt.

Jetzt war der AN komplett den Monat arbeiten, bis er seinen
akzeptierten Urlaub vom 18. - 25. angetreten hat.

also wäre der Monat komplett zu bezahlen, sofern es sich um bezahlten Urlaub handelt.

Der AN hat vor seinem Urlaub nochmal auf den Arbeitsplan
geschaut, auf jenem er für den Monat Mai nicht mehr
eingetragen war.
Nun hat sich dieser Umstand wohl während des Urlaubs geändert,
allerdings ohne Benachrichtigung des Arbeitgebers.

wie jetzt, hat er nun komplett bis zum Urlaub gearbeitet oder nicht?
Der Arbeitsplan hat sich rückwirkend geändert???

Fernab der Frage, ob sich der Arbeitnehmer selbst darum hätte
kümmern müssen, wann er arbeiten muss, stellt sich doch jetzt
die Frage, ob das Verhältnis rechtens ist.

Es wurden 2 Arbeitstage à 4 Stunden verpasst, und das ganze
Gehalt vom Mai wurde einbehalten.

Ohne Arbeit kein Lohn geht nicht über die versäumten Stunden hinaus. Mehr Einbehalt - innerhalb der Pfändungsgrenzen - ginge nur, wenn aufgrund eines schuldhaften Versäumnisses des AN ein Schaden entstanden wäre (z.B. teurere Ersatzkraft).

VG
EK