Hallo,
ich bin bei einer Firma beschäftigt die nicht in der Lage ist pünklich die Gehälter zu zahlen.
Betriebsrat ist nicht.
Welche Möglickeiten habe ich mein Gehalt einzutreiben?
Mit Dank im voraus CB
Hallo,
ich bin bei einer Firma beschäftigt die nicht in der Lage ist pünklich die Gehälter zu zahlen.
Betriebsrat ist nicht.
Welche Möglickeiten habe ich mein Gehalt einzutreiben?
Mit Dank im voraus CB
entweder gehst du vor das Arbeitsgericht (unbedingt vorher mit Anwalt reden) oder du gehst zum arbeitsamt… in diesem fall bekommst du nach nachprüfung di enoch offenstehenden gehälter bist aber ab diesem zeitpunkt arbeitslos soweit ich das mitbekommen habe…
Gruss
Bytewalker
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Genauer?!
Hi!
Was heißt „PÜNKTlICH“ genau?
Gruß
Guido
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Hi,
der einfachste und preiswerteste Weg ist der Beitritt in die für dich zuständige Gewerkschaft. Diese stellt dir Beratung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht zur Verfügung.
Du kannst auch einen Rechtsanwalt beauftragen. Das kostet aber Geld. Auch wenn du gewinnst!
Ansonsten gilt der Rat, eine gütliche Aussprache und Einigung mit dem Arbeitgeber ist immer günstiger und billiger als die harte Konfrontation.
Gruß,
Francesco
nicht innerthalb der ersten 3 Tage eines Monats
Die Frima bekommt das Geld für die Gehälter von einer Muttergesellschaft und die hat selber Probleme.
Es ist somit unklar wann das Geld überhaupt kommt.
nach dem Motto wenn es da ist ist da.
Mfg CB
Mumpitz…
… oder meinst du dsa Arbeitsamt zahlt den Loh für die Firma ;o)))
Was du meinst ist das Konkursausfallgeld, aber das ist was ganz anderes…
Bernd
Hallo,
das ist doch Käse, wegen drei oder vier Tagen Verzug den großen Hammer rauszuholen und gegen den eigenen AG vorzugehen!
Entweder: gütlich einigen, miteinander reden!
Oder: such dir einen anderen Job, wenn Du mit Deinem AG über Anwalt verkehren willst, ist das Vertrauensverhältnis doch zerrüttet!
Gruß, Bernd
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Nachtrag: Mahnbescheid verwenden?
Nur zur verdeutlichung die Firma zahl allen ihr Gehalt nicht
Pünktlich.
Kann ich mein Geld nicht mit einem Mahnbescheid eintreiben?
MfG CB
Das geht so schon seit drei Monaten
für diesen Monat ist das Geld immer noch nicht da.
Ganz Allgemein:
Mein AG erwartetet das ich Pünklich zur Arbeit komme und
fleißig arbeite. Da kann ich doch erwarten das mein Geld Pünklich kommt.
MfG CB
Hmmm…
Hi!
Na ja - bei zwei Tagen würde ich keinen Aufstand machen, das es definitiv nicht lohnt! Wenn es bei allen Mitarbeitern so ist, würde ich vielleicht mal ein Sammelschreiben in Angriff nehmen.
Die Sache mit der Klage ist so ein wenig problematisch. Ich kenne keinen Fall, in dem das Arbeitsverhältnis nach einem Prozess noch als annehmbar zu bezeichnen war!
Setzt Euch doch mal zusammen, entwerft ein Schreiben, und reicht dieses dann zusammen (jeder eins - ist abschreckender als eine Unterschriftenliste) bei Eurer Geschäftsleitung ein!
Gruß
Guido
Was du meinst ist das Konkursausfallgeld, aber das ist was
ganz anderes…
nee halt nicht… meine freundin ist nämlich erst neulich diesen weg gegangen… sie war beim arbeitsamt hat kohle bekommen und musste nen wisch unterschreiben, dass sie nicht mehr angestellte bei der firma ist
Hi,
vor einigen Tagen hatten wir dieses Thema bereits in diesem Brett.
Die Lohnzahlung muß pünktlich erfolgen. Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet. Hierbei ist überhaupt nicht darüber zu diskutieren, ob ein oder zwei Tage später. Wenn vereinbart ist, dass das Geld am letzten des Monats oder am 1. des Folgemonats auf dem Konto sein soll, dann ist das eine konkrete Vorgabe.
Der Arbeitnehmer kann auch nicht montags nicht zur Arbeit kommen und dienstags sagen: „Ja, ein Tag später ist doch nicht schlimm!“
Zunächst aber sollte geklärt werden, was in dem Arbeitsvertrag geregelt ist.
Christian, lese doch bitte mal deinen Arbeitsvertrag und teile uns mit, was dort bezüglich des Lohnzahlungszeitpunktes vereinbart ist.
Dann können wir uns auch konkret zu der Sache äußern.
Gruß,
Francesco
Hi,
kannst du grundsätzlich, wenn sich der Arbeitgeber mit der Zahlung in Verzug befindet. Und das ist ja hier der Fall.
Gruß,
Francesco