Mich interessiert, ob jemand, der eine Elternzeitvertretung übernimmt dasselbe/ähnlich hohes Gehalt bekommt wie die Person, dessen Stelle er übernimmt bzw. in die gleiche Tarifgruppe eingruppiert werden muss? Oder ist es erlaub/möglich, dass man als Vertreter einer Elternzeitler/in wesentlich weniger Gehalt bezieht?
Einen wunderschönen guten Morgen wünsche ich und freue mich, diese Diskussion mit einem netten Gruß beginnen zu dürfen. Hach, ich könnte stundenlang diese Freundlichkeitsfloskeln schreiben und lesen. Das macht ein Internetforum so schön und das Antworten wird zur reinen Freude!
Zur Frage: Das kommt darauf an, welche Kriterien zur Eingruppierung herangezogen werden.
So und nun noch einen lieben Gruß! Hätte ich eine Frage gestellt, würde ich mich an dieser Stelle noch freundlich im Voraus bedanken. Habe ich aber nicht, insofern bleibt nur noch der Verweis auf mein alter ego, das da lautet,
LeoLo