Hallo,
in einem Arbeitsvertrag ist ein monatliches Mindest-Bruttogehalt von X.XXX Euro angegeben. Zusätzlich erhält der Arbeitnehmer eine garantierte Mindesterfolgsbeteiligung von XXX Euro.
Daraus ergibt sich ein relativ akzeptabler Monatsverdienst.
Außerdem bekommt er eine Erfolgsbeteiligung von 5%/10% der Roherträge aus seinen persönlichen Verkäufen, aber halt mindestens den Betrag von XXX Euro.
Was hat ein Arbeitgeber davon, eine Mindesterfolgsbeteiligung anzugeben, denn er könnte ja gleich X.XXX und XXX zusammenzählen.
Welche Vorteile / Nachteile hat dies für den Arbeitnehmer?
Was wird also zukünftig angegeben, wenn ein Amt nach dem Gehalt fragt?
Kann man sich ruhigen Gewissens auf einen solchen Vertag einlassen?
Bitte um Aufklärung…
Gruß
Tato