Wenn Frau XY einen Vertrag unterschrieben hat, in dem die Rede davon ist, dass der erste Lohn erst 6 Wochen nach Abrechnungsmonat gezahlt wird, ist diese Klausel dann auch wirksam, wenn man Gehaltsempfänger ist?
Fakt ist, dass Frau XY im Juli den Job angefangen hat, aber erst am 15.09. das erste Mal Geld bekommen soll.
Und was ist, wenn das Geld dann nicht auf den Konto ist und Frau XY aber auch kein Geld mehr hat zum Tanken, uberhaupt zur Arbeit zu kommen? Sind immerhin 2,5 Monate ohne Gehalt…
Hinzukommt, dass Frau XY mittlerweile den begründeten Verdacht hat, dass die Firma nahe an der Insolvenz ist, was sie bei Vertragsunterzeichnung natürlich nicht wusste…
Was kann Frau XY machen, außer sich schleuningst einen neuen Job suchen?
Es gibt Manager, die haben vertraglich vereinbart, dass sie Teile ihres Gehalts erst nach acht Jahren bekommen, die Höhe hängt dann vom Erfolg der Firma in diesen acht Jahren ab.
Ein Arbeitsvertrag kann wie andere Verträge angefochten werden oder ist gar per se unwirksam, je nach den Inhalten und Umständen. Siehe nur BGB
§ 116 Geheimer Vorbehalt
§ 117 Scheingeschäft
§ 118 Mangel der Ernstlichkeit
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
§ 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
Aber warum wegen ein paar Euro Zinsverlust einen Aufstand riskieren? Man erhält ja locker einen günstigen Kredit über ein Monatsgehalt, und dann wäre der Käse gegessen. Ein Anwalt würde mehr kosten
Und wenn die Firma insolvent wird, gibt es staatliche und soziale Hilfen wie Insolvenzgeld.
Wozu hier also klagen? Ist man in einer Gewerkschaft, kostet das allerdings nichts - auch nicht die Beratung vor einem Rechtsweg.
Gruß aus Berlin, Gerd
Hallo
Wenn Frau XY einen Vertrag unterschrieben hat, in dem die Rede
davon ist, dass der erste Lohn erste Lohn erst 6 Wochen nach
Abrechnungsmonat gezahlt wird, ist diese Klausel dann auch
wirksam, wenn man Gehaltsempfänger ist?
Das ist eine jedenfalls praktisch vergleichsweise uninteressante Frage. Viel interessanter ist, was der Vertrag über den zweiten, dritten, vierten und alle weiteren Lohnzahlungstermine aussagt - und natürlich, wann diese Lohnzahlungen jeweils tatsächlich erfolgten.