Moin
Frau x hat mal wieder ein Problem mit Ihrer Firma.
Frau X arbeitet seit dem 1.7.09 in einem Klinikum als Stationshilfe.
Heute ist der 31.7 und Frau X hatte kein Gehalt auf dem Konto. Da sie eine nette Doppelschicht gearbeitet hat konnte sie erst am Abend feststellen das da kein Geld ist.
Frau X ruft eine Kollegin an welche ihr mitteilt das sie, ebenfalls Gehaltlos, im Lohnbüro nachgefragt hat und folgende Auskunft bekam:
Der Lohn wird zum 15 des Folgemonats bezahlt und zwar für 4 Wochen was bei der Einstellung nicht mal erwähnt wurde oder irgendwo im Vertrag auftaucht.Mal davon abgesehen das wir alle nun unglückliche Vermieter haben weil keiner die Miete zahlen kann…
Frau X und alle netten Kollegen haben doch dann aber 6 Wochen gearbeitet! und bekommen für 4 Wochen Geld??? ist das rechtens?? Darf die Firma den Lohn für zwei Wochen einfach irgendwie einbehalten???
Frau X steigt da nicht mehr durch und hofft hier auf Erleuchtung
LG
Glenna
Hallo,
bei meinem früheren Arbeitgeber wurde das Gehalt auch immer erst zum 15. des Folgemonats gezahlt. Das heisst, Aprilgehalt zum 15 Mai, Juli Gehalt zum 15 August usw.
Grund ist folgender gewesen: Erst am letzen Tag des Monats standen die tatsächlich angefallenen Stunden an. 80% der Mitarbeiter wurden nach Stunden bezahlt. Der Arbeitgeber wollte nicht jeden Monat 2 x die Gehalts/Lohnabrechnungen machen. Die Gehaltsempfänger wären ja jeden Monat gleich und bekannt gewesen und hätten rein theoretisch somit zum Monatsende abgerechnet werden konnen, die die nach Stunden bezahlt werden hätten aber jeden Monat nachberechnet werden müssen. Oder man hätte denen mit Stundenlohn zum Monatsende einen Abschlag mit Mindeststunden zahlen müssen und dann die tatsächlich angefallenen Stunden nachberechnen.
Somit denke ich, Zahlung zum 15. des Folgemonats ist nicht unüblich, gerade wenn viele Mitarbeiter auf Stundenbasis abgerechnet werden müssen, aber der Arbeitgeber sollte da schon darauf hinweisen. Bei uns stand es im Arbeitsvertrag.
Und, wenn die betreffende Person sagen wir mal Ende August aufhört, bekommt sie am 15 September dann auch das komplette August-Gehalt (Lohn) somit gleichen sich am Ende die 6 Wochen vom Anfang wieder aus.
Grüße Ute
Hallo
Was steht denn zum Auszahlungstermin im Arbeitsvertrag?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Darf die Firma den Lohn für zwei Wochen einfach
irgendwie einbehalten?
Tut sie doch gar nicht. Erklärung kam ja schon.
Frau X steigt da nicht mehr durch und hofft hier auf
Erleuchtung
Frau X hat doch hier neulich nach irgendeinem Tarifvertrag (Gebäudereinigung?) gefragt. Wenn der TV Anwendung findet, dann sollte sie auch mal in diesem nachschauen, was zur Zahlung dort geregelt ist. Den müsste der AG eigentlich bereitstellen. http://www.buzer.de/gesetz/864/a11572.htm
MfG